Kann man einen Stellvertreter vom Stellvertreter wählen?
Hallo, mal ne dringende Frage, kann man einen Stellvertreter vom Stellvertreter wählen, für den Fall, dass Vorsitzender und Stellvertreter beide verhindert sind und wo steht das? Mein Gremium ist der Meinung, dann tritt automatisch das Ersatzmitglied für den GBR ein. In meinen Augen völliger Quatsch! Auch die Aussage, dann käme der Dienstälteste in Betracht habe ich noch nie gehört. ???
Community-Antworten (8)
19.07.2006 um 00:37 Uhr
Da gibt es keine Regelung und dennoch ist es sinnvoll eine Regelung zu finden. Einmal eine Abstimmung im BR, im Protokolll festgehalten und fertig!
19.07.2006 um 00:38 Uhr
Mitteilung an den AG nicht vergessen.
19.07.2006 um 00:41 Uhr
Stimmt - wegen der Aussenwirkung! Danke, Ramses II, Du bist so gut zu mir und dem Fragenden!
19.07.2006 um 08:03 Uhr
Man kann dies auch in einer Geschäftsordnung regeln, wobei die Betonung auf kann liegt.
19.07.2006 um 08:59 Uhr
Ersatzfreistellungen Für zeitweilig verhinderte freigestellte Betriebsratsmitglieder kann der Betriebsrat, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, auch die Ersatzfreistellung eines anderen Betriebsratsmitglieds beschließen, die ggf. auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzbar ist.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung betont allerdings, dass der Betriebsrat die Notwendigkeit von Ersatzfreistellungen im Streitfalle durch Angabe konkreter Gründe näher darlegen muss.
Insbesondere bei einer unter Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten vorgenommenen Erhöhung der Zahl der Freigestellten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann auf eine bereits beschlossene Ersatzfreistellung zurückgegriffen werden.
§38 BetrVG Rn 26 und 47 im Fitting zu lesen
19.07.2006 um 09:45 Uhr
@aristos was hat antwort mit frag zu tun??????????????
§§26, 36 BetrVG hier seien zutreffend, obi wan!
19.07.2006 um 09:55 Uhr
Verwirrung... und das am frühen Morgen!
@ Tojamika
"Mein Gremium ist der Meinung, dann tritt automatisch das Ersatzmitglied für den GBR ein."
Ist von Dir wirklich der Gesamtbetriebsrat gemeint? Falls ja, wer ist in den GBR entsandt?
19.07.2006 um 10:36 Uhr
Moin, also wenn Du meinst das die GBR-Mitglieder verhindert sind. Dann schaue mal den § 47 abs 3 an Fittig Kommentar rand 42 dort steht das die Ersatz von den ordenlich GBR-Mitglieder zum GBR müßen.
Meinst Du diesen Sachverhalt oder einen andern?
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