Erstellt am 18.07.2006 um 22:37 Uhr von Kölner
Da gibt es keine Regelung und dennoch ist es sinnvoll eine Regelung zu finden. Einmal eine Abstimmung im BR, im Protokolll festgehalten und fertig!
Erstellt am 18.07.2006 um 22:38 Uhr von Ramses II
Mitteilung an den AG nicht vergessen.
Erstellt am 18.07.2006 um 22:41 Uhr von Kölner
Stimmt - wegen der Aussenwirkung!
Danke, Ramses II, Du bist so gut zu mir und dem Fragenden!
Erstellt am 19.07.2006 um 06:03 Uhr von Frank B.
Man kann dies auch in einer Geschäftsordnung regeln, wobei die Betonung auf kann liegt.
Erstellt am 19.07.2006 um 06:59 Uhr von aristos
Ersatzfreistellungen
Für zeitweilig verhinderte freigestellte Betriebsratsmitglieder kann der Betriebsrat, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist, auch die Ersatzfreistellung eines anderen Betriebsratsmitglieds beschließen, die ggf. auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzbar ist.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung betont allerdings, dass der Betriebsrat die Notwendigkeit von Ersatzfreistellungen im Streitfalle durch Angabe konkreter Gründe näher darlegen muss.
Insbesondere bei einer unter Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten vorgenommenen Erhöhung der Zahl der Freigestellten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann auf eine bereits beschlossene Ersatzfreistellung zurückgegriffen werden.
§38 BetrVG Rn 26 und 47 im Fitting zu lesen
Erstellt am 19.07.2006 um 07:45 Uhr von Frank B.
@aristos
was hat antwort mit frag zu tun??????????????
§§26, 36 BetrVG hier seien zutreffend, obi wan!
Erstellt am 19.07.2006 um 07:55 Uhr von Fayence
Verwirrung... und das am frühen Morgen!
@ Tojamika
"Mein Gremium ist der Meinung, dann tritt automatisch das Ersatzmitglied für den GBR ein."
Ist von Dir wirklich der Gesamtbetriebsrat gemeint? Falls ja, wer ist in den GBR entsandt?
Erstellt am 19.07.2006 um 08:36 Uhr von neuer BR
Moin,
also wenn Du meinst das die GBR-Mitglieder verhindert sind.
Dann schaue mal den § 47 abs 3 an Fittig Kommentar rand 42 dort steht das die Ersatz von den ordenlich GBR-Mitglieder zum GBR müßen.
Meinst Du diesen Sachverhalt oder einen andern?