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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR VORSITZENDE DARF ICH IN ARBEIT KOMMEN OBWOHL DER CHEF MICH ZU HAUSE LASSEN WILL OBWOHL ICH NICHTS GETAN HATTE

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nuna27
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, brauche dringend hilfe von erfahrenen betriebsräten, ich bin eine zimmlich unerfahrene br vorsitzende. heute nach der arbeit hat mich mein chef ins büro gebeten und wort zu wot weil ich mit ihm seinen unterstelungen nicht einfastanden war (habe immer nur nein gesagt, so war das nicht gesagt)war er immer lauter und am ende richtig geschrien hat er .bin aufgestanden ohne wort und bin raus aus büro , er hat hinter mir geschrien ich soll zurück kommen bin aber weiter gegangen aus die firma raus , er ist hinter mir gelaufen und mir noch paar mal gesagt ich soll zurück gehen , bin aber weiter und der hat hinter mir gesagt er will mich nicht diese woche in arbeit sehen.später hat er mir geschriben eine sms das ich frei habe rest der woche und das es bezahlt ist da er das so angewiesen hat. ich weiß nicht ob ich da morgen gehen soll oder nicht, da ich auch och morgen meine br sitzung habe. bitte um hilfe was richtig ist . dar ich trotzdem in arbeit kommen und arbeiten und dann sitzung machen? DANKE DANKE

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Community-Antworten (15)

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Laffo

23.02.2009 um 20:50 Uhr

Hallo "nuna27"

ich würde in die Firma gehen,mir dort die schriftliche Bestätigung meines Ausübungsverbotes des BR-Mandats geben lassen, wenn ich dann noch gut drauf sein sollte dem Chef(=AG?)den § 23 Abs.3 BetrVG vorlesen & dann zum ArbG gehen & mir ne einstweilige Verfügung gegen seine Arbeitsanweisung einholen,& dann noch zum Rechtsverdreher,oder GEW

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Lotte

23.02.2009 um 21:06 Uhr

nuna, er kann Dir die BR Arbeit nicht verbieten. Würde er es doch tun, dann würde er sich "strafbar" im Sinne des § 119 BetrVG machen. Von Deiner "normalen" Arbeit kann er Dich bei vollen Lohnausgleich natürlich freistellen.

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nuna27

23.02.2009 um 21:08 Uhr

Hallo Laffo, kannst du mir bitte erklären was bedeutet Ausübungsverbot des BR-Mandats?Er hat gerade angerufen und mir gesagt das die br sitzung davon unberührt bleibt.

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huwiel

23.02.2009 um 21:13 Uhr

@Laffo Glaubst du wirklich das ihr Chef eine solche Bestätigung ausstellen wird,so dumm kann keiner sein. Ich würde morgen früh meine GW informieren und dann meine BR-Sitzung abhalten. Was nach meiner Meinung wichtig erscheint ist der Chef auch der AG?

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nuna27

23.02.2009 um 21:17 Uhr

AG IST FIRMA ER IST EIN HAUSLEITER IN DIESE FILIALE

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Laffo

23.02.2009 um 21:47 Uhr

@ nuna27

hier ein vielzitierter Link:www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc

"Ausübungsverbot"->§119 BetrVG darausfolgend § 23 Abs.3 BetrVG

wenn du nicht freigestellt bist & noch normal arbeitest darf er dich von dieser Arbeit bei vollem Lohn freistellen,da du aber scheinbar viel an BR-Wissen aufzuholen hast würde ich in dieser Zeit BR Arbeit machen & sehr viel BR-Lektüre lesen, weiterhin würde ich an deiner Stelle sämtliche BR-Seminare absolvieren,wenn du noch keine hattest...

H
huwiel

23.02.2009 um 21:47 Uhr

@nuna27 Das dein "Hausleiter" (ich kenne diesen Begriff nicht) dich ja schon angerufen hat,zeigt einen das dieser sich seiner Sache absolut nicht sicher ist. Setze dieses Thema morgen auf deine BR-Sitzung fasst einen Beshluss und informiert umgehend den AG.

N
nuna27

23.02.2009 um 22:12 Uhr

Ich bedanke mich bei alle die mir geholfen haben , mache das was ihr mir als tip gegeben habt. danke und haltet mit daumen

DAH
Der alte Heini

23.02.2009 um 22:25 Uhr

nuna27 Ich bin nicht der Meinung, dass du einfach ohne ausreichende Begründung von der Arbeit freigestellt werden darfst, selbst wenn die Zeit bezahlt wird. Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber ein einklagbares Recht auf Beschäftigung. Die Betriebsratsarbeit kann dir Keiner verbieten. Wenn der Streit aufgrund von Betriebsratsarbeit stattgefunden hat, wirst du wegen deiner Betriebsratsarbeit benachteiligt. Der Ansprechpartner des Betriebsrats ist der Arbeitgeber bzw. die GF oder eine entsprechend beauftragte Person. Somit ist der Hausleiter nicht der Ansprechpartner/Verhandlungspartner des Betriebsrats. Schreibe dem Arbeitgeber/Geschäftsführer an, schilder die Situation und bestehe auf eine unverzügliche, schriftliche Stellungnahme. Sollte das Problem sich so nicht eliminieren lassen, dürfte eine entsprechende Klage auf Beschäftigung für den nötigen Respekt sorgen. Eventuell könnte auch mit einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden. Dafür solltest du aber einen Fachanwalt konsultieren.

N
nuna27

23.02.2009 um 22:36 Uhr

ich bin echt gespannt auf morgen , ich kenne mich zwar kaum aus aber ich probiere alles durch. gruß

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Lotte

23.02.2009 um 22:43 Uhr

Heini, auf Dauer hast Du sicher Recht, aber bei einer Woche sehe ich das Recht auf Arbeit noch nicht grundsätzlich gefährdet...

nuna, fraglich bleibt allerdings, ob der HL überhaupt die Befugnis hat, Dich freizustellen. Am besten wendest Du Dich wie Heini beschrieb, erstmal an den AG zur Klärung der Situation.

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Biggy

24.02.2009 um 00:39 Uhr

Nuna willst du uns hier auf den Arm nehmen, einmal ist dein Deutsch einwandfrei dann wieder kaum zu verstehen. Also ich kann deinen Beitrag nicht ganz ernst nehmen. Dein letzter Satz ist fehlerfrei, ganz im Gegenteil zu deinem ersten Eintrag.

N
nuna27

24.02.2009 um 00:52 Uhr

ja verstehe was du meinst, ich bin erst 5 jahre in deutschland und habe ein oder anderes problem auf deutsch was richtig zu erklären.schuldigung noch mal.aber ich versuche als br. richtig alles zu machen.es it richtig schwer für mich aber ich versuche es.

B
Biggy

24.02.2009 um 01:01 Uhr

Nuna, mich stört nicht, wenn jemand nicht so gut Deutsch schreiben kann es ist eine schwere Sprache. Was mich etwas irritiert ist, dass es mal fehlerfei ist dann wieder ist der Satzbau wie bei jemanden der kein richtiges Deutsch kann. Bist du sicher, dass dein Beitrag ernst gemeint ist. Wenn ja, dann solltest du so schnell wie möglich eine Fortbildung besuchen um dir mehr Wissen und Sicherheit anzueignen.

N
nuna27

24.02.2009 um 01:10 Uhr

natürlich ist mein Beitrag ernst gemeint.ich habe versucht mir zu helfen aber ich wußte würklich nicht mehr wie. Ich weiß das ich dringend eine Fortbildung machen muß , das mache ich auch habe erst angefangen damit,habe zwei ganz einfache Seminare hinter mit und habe mich schon bei ganz viele angemeldet aber das dauert bis ich da was auffangen kann .deswegen hat mit ein Kollege gesagt wenn ich was dringendes brauche da kann ich auf diesen Forum viel gutes lernen und kriege hilfe.

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