Erstellt am 23.02.2009 um 12:51 Uhr von Galaxy
@Dummdopp
wenn MA´in Auflösungsvertrag unterschrieben hat, dann gebt die Anhörung kommentarlos zurück. Hoffentlich hält sich auch die GF an den angeboten Aufhebungs/Auflösungsvertrag.
Auflösungsvertrag ist individualrecht und Sache zwischen AG und AN. Ich hoffe, MA´in ist sich der Konsequenzen eines Auflösungsvertrages bewusst, hat den BR evtl. um Rat gefragt und hat die für sich richtige Entscheidung getroffen.
Erstellt am 23.02.2009 um 13:29 Uhr von Dummdopp
@Galaxy
Unsere GF hält sich sicher an den Vertrag.Die haben den Vertrag vorgeschlagen zum Schutz der MA,damit von den Sachen die zur Kündigung führen nichts ans Tageslicht kommt.
Nun ich und meine Stellv haben am Freitag nachmittag natürlich schon mal vorgearbeitet,mittoch sitzung,da kann die Kollegin froh sein das sie einen Aufhebungsvertrag bekommt.
Ist ein Aufgabengebiet wo wir nicht so richtig Einblick haben können,Merchandiserin.
Gruss Dummdopp
Erstellt am 23.02.2009 um 22:53 Uhr von rainer w
Was macht ein Auflösungsvertrag beim BR ? Seit wann gibt es denn bei Aufhebungsverträgen eine Anhörung ?
Erstellt am 23.02.2009 um 23:45 Uhr von nicoline
rainer w
bissu verwirrt, weil WB nackig is, die Kündigung lag zur Anhörung, weil AG muksch, dass AN Aufhebung nich unterschreiben wollte, oder klebt Dir das WB fell vor den Augen?????
Erstellt am 24.02.2009 um 00:27 Uhr von rainer w
Sorry Dummdopp
nicoline hat natürlich recht. Ich meine nur damit wenn sie meint das ich alles lesen soll. Habe das spätere nicht Unterschreiben überlesen.
@nicoline
Lieber dasFell vor den Augen als WB nakisch sehen!