Schulung gem. mit dem AG - Hat der Arbeitgeber Anspruch darauf an einer BR Schulung teilzunehmen?
Hat der Arbeitgeber Anspruch darauf an einer BR Schulung teilzunehmen?
Community-Antworten (7)
23.02.2009 um 13:23 Uhr
@Django, ich frage mich was ein AG da will! Es gibt Seminaranbieter, die die Teilnahme eines AG's ablehnen. Gottseidank! Denn ich würde nach Feststellung dieser Tatsache am ersten Seminartag postwendend Richtung Heimat abdüsen!
23.02.2009 um 13:26 Uhr
das frage ich mich auch. Und ich bin auch strikt dagegen. Aber es gibt leider noch andere BR Kollegen die das anders sehen.
23.02.2009 um 13:30 Uhr
@Mona-Lisa
verbiten kann man es dem AG nicht, es muss auch nicht verkehrt sein. Sofern es ein gutes Verhältnis zwischen AG und BR gibt also die vertrauensvolle Zusammenarbeit so wie im gesetz vorgesehen klappt.
Weiter hätte in diesem Falle ....." ich würde nach Feststellung dieser Tatsache am ersten Seminartag postwendend Richtung Heimat abdüsen.." der AG sehr gute Karten die Kostenübernahme incl. der Reisekosten für diese Maßnahme abzulehnen, da für das Verhalten des BR die Rechtsgrundlage fehlt. Auch der § 40 BetrVG sieht einen Abbruch aus solchem Grunde und dann die Kostenübernahme durch den AG nicht vor. Er könnte dann weiter die Zeit als Minusstunden bewerten.
23.02.2009 um 13:45 Uhr
@Django, why not? Als Nächstes würde ich ein Seminar für AG/HRM besuchen wollen....Führung & Coaching für Führungskräfte...
Sicherer Umgang mit modernen Führungsstilen Systematische Planung der eigenen Ressourcen Wichtige Führungsinstrumente in der Praxis Wirkungsvolle Kommunikation Leistungsträger effizient entwickeln – Low-Performer identifizieren Souverän mit Widerständen und Konflikten umgehen, vorallem wenn ein BR vorhanden ist Die Dynamik des Teams erkennen und richtig nutzen Was Mitarbeiter wirklich motiviert, muss ja nicht immer mit Lohnerhöhung eiher gehen Veränderungsprozesse erfolgreich initiieren und gestalten möglichst am BetrVG vorbei Umgang mit schwierigen Mitarbeitern..
Nach dem Besuch des Lehrgangs gelingt es, die Balance zwischen den individuellen Anforderungen der MA und der eigenen Authentizität als Führungskraft zu meistern. WOW.....wäre doch auch mal ganz nett.....
23.02.2009 um 14:43 Uhr
Es gibt einige Seminaranbieter, die für beide Parteien Seminare anbieten. Meist als Inhouse-Seminar. Ich finde das garnicht verkehrt. Hier können Themen angesprochen und festgelegt werden, die beide Seiten interessieren. Zumahl der AG dann aus Expertenmunde dann auch hört, was er zu tun und zu unterlassen hat. Bei uns hat der Ag jetzt den Vorsachlag gemacht, zusammen mit dem Personalausschuss ein Seminar zum Thema Personalrecht zu machen. Warum nicht. Wissen dann zumindest beide Seiten, wie sie sich in personeller Hinsicht zu verhalten haben. Aber das muss jeder BR für sich entscheiden.
23.02.2009 um 20:17 Uhr
Der AG hat keinen Anspruch darauf, an einem BR-Seminar teilnehmen zu können.
Er kann aber problemlos ein gemeinsames Seminar vorschlagen, was für beide Seiten sehr fruchtbar sein kann.
Allerdings sollten dann alle TeilnehmerInnen bereit sein, auch mal über den Tellerrand zu gucken. Betriebsräte, die auf strikte Trennung BR / AG pochen, sind zumindest mir sehr suspekt!
Auch halte ich nichts von Seminaranbietern oder Rechtsanwälten, die nur eine Seite bedienen. Um adäquat schulen/beraten zu können, sollte man schon noch wissen, wo der jeweilige Schuh der beteiligten Parteien drückt.
24.02.2009 um 09:14 Uhr
ich sollte hier vielleicht noch ergänzen das es sich um ein Seminar handelt das vorbereitend zu den Verhandlungen zu einer Betriebsänderung dienen soll! Bei einem Seminar z. B. Arbeitsrecht hätte ich gar kein Problem mit wenn der AG teilnimmt!
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