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Kann Arbeitgeber die Art und Weise von Betriebsratsfahrten erzwingen?

A
Antares
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir als Betriebsräte haben folgendes Problem: In der Vergangenheit sind die meisten Seminare und sonstigen Fahrten für Betriebsräte (z.B. Gerichtstermine) mit dem privaten PKW besucht worden. Der AG vereinbarte mit uns sogar eine Berechnung der km über einen Routenplaner aus dem Internet. Nun haben wir ein Schreiben des Personalchefs bekommen, in der er uns auffordert zukünftig nur noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus versicherungstechnischen Gründen zu fahren, was vielen Kollegen Probleme bereitet, denn sie wohnen auf dem Land..., außerdem werden so unnötig lange Anreisen und wesentlich höhere Kosten verursacht. Wir glauben, dass er uns damit die Seminareteilnahme erschweren will. Meine Fragen: 1. kann der Arbeitgeber dies verlangen, 2. kann der Arbeitgeber bei Nichteinhaltung dies sogar als vorsätzliche Arbeitsverweigerung anprangern und so bestrafen...?

Erst mal vielen Dank für Eure Mühe und Antworten. Unser AG aggiert im Moment so stark, jeden Tag haben wir Post vom ihm, sodass der Schreibtisch an Übersicht verloren hat. Dies scheint Methode zu sein, denn wirklich jeder Schritt den wir machen, wird sofort in Frage gestellt. Ich werde bei Zeiten berichten, was er sich noch so alles einfallen lässt. Vielleicht könnt ihr uns weiterhin helfen oder unterstützen. Gruß Antares

10.44102

Community-Antworten (2)

N
nicoline

22.02.2009 um 21:06 Uhr

*Der AG vereinbarte mit uns * Schreiben des Personalchefs bekommen und so ganz nebenbei erwähnt, wäre noch zu prüfen, ob der Personalchef i.A. ds AG handelt, oder nach eigenem Gutdünken, denn.........der Ansprechpartner des BR ist der AG! ;-)

RW
rainer w

23.02.2009 um 01:53 Uhr

Wie Betriebe sich doch gleichen.

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