Verspätete Gehaltszahlungen wegen zu wenig Leuten in der Personalstelle - was tun?
Hallo, das Problem bei uns sind eigentlich zwei: Wir haben zu wenig Leute in der Personalstellt (2 Halbtagskräfte) und daher klappt das manchmal nicht mit der pünktlichen Überweisung u. auch viel zu viel andere Arbeiten bleiben liegen (ZeugnisseEinstellungs- formalitäten etc.). Bisher heißt es immer nur lapidar: Wir haben einen Headcount und mehr Leute gibt es nicht. Die beiden sagen glaubhaft, dass sie es (trotz Überstunden) einfach nicht schaffen, zudem kommt noch mehr Arbeit auf sie zu, weil es ein neues Verarbeitungs-Programm geben soll und in der nächsten Zeit - bis zum Ende der Umstellung - zweigleisig gearbeitet werden muss. Wir benötigen ein bißchen Unterstützung sowohl argumentativ als auch die entsprechenden §§, um gegenüber unserem Chef überzeugender aufzutreten. Übrigens: es arbeiten ca. 170 Leute in unserem Betrieb.
Community-Antworten (4)
22.02.2009 um 19:32 Uhr
@aida, wenn nichts anders im AV/TV geregelt ist... gesetzlich nach § 614 BGB Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Was steht denn im AV über den Zeitpunkt der Lohnzahlung? Fragt den AG ob er mal was von Verzugszinsen gehört hat... http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Verzugszinsen_Basiszinssatz_Juli-2007.html
22.02.2009 um 20:09 Uhr
@aida dass sie es (trotz Überstunden) einfach nicht schaffen und zu fragen wäre dann noch, ob der BR den Überstunden zugestimmt hat und ob er das auch in Zukunft tun will???
22.02.2009 um 20:20 Uhr
"Wir haben zu wenig Leute in der Personalstellt (2 Halbtagskräfte) und daher klappt das manchmal nicht mit der pünktlichen Überweisung "
Man muss in einer solchen Position schon noch Prioritäten setzen können. Es kann nicht angehen, dass Lohn/Gehalt aus einem solchen Grund verspätet gezahlt werden. Werden denn die Sozialabgaben fristgerecht abgeführt?
Wenn Arbeiten liegen bleiben, die den AG direkt betreffen, wird er sich schon rühren ...
22.02.2009 um 22:25 Uhr
Und was soll die BV bringen? Die Nr. 4 ist ein Relikt aus alten Zeiten, in denen AN noch Lohntüten in die Hand bekommen haben.
Da vermutlich Monatsgehälter vereinbart wurden, ist der AG bereits gem. BGB verpflichtet, das Gehalt nach Ablauf der vereinbarten "Zeiteinhalt" zu zahlen. Darüber hinaus würde es mich nicht wundern, wenn auch im Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung steht.
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