Erstellt am 22.02.2009 um 10:00 Uhr von Immie
@batschen
Kommt darauf an wann und wer sie , warum vergibt.
Ist es so etwas wie eine Prämie? Oder eher Geburtstagsgeschenke die der eine bekommt und der andere nicht?
Erstellt am 22.02.2009 um 13:49 Uhr von paula
@batschen
deine Frage kann man aber auch ganz leicht falsch verstehen...
Erstellt am 22.02.2009 um 20:21 Uhr von batschen
ne nicht falsch verstehen ich will die nicht für mich :-)
die sind oft für kunden und wenn keiner gehen will bekommt sie der letzte der nicht nein sagt :-) so in etwa
Erstellt am 23.02.2009 um 09:14 Uhr von RAKO
Also zurück zur Rechtslage: Der BR hat bei der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen (§87 1. Nr. 10. BetrVG).
Dabei insbesondere bei der gerechten Verteilung von Sonderzuwendungen - und dazu gehören auch Sachzuwendungen wie z.B. Fußball-Dauerkarten, Betriebsautos, Genussgutscheinen, etc.
Insofern habt Ihr das Recht dem AG aufzufordern mit Euch über die Verteilung dieser Sachen zu verhandeln.
Interessant ist dabei auch evtl. die Frage ob der AG überhaupt daran gedacht hat, dass diese Zuwendungen auch (Lohn-)Steuerpflichtig sind.....
Erstellt am 23.02.2009 um 16:51 Uhr von Erwin
@all
Der BR ist hier nicht mit im Boot
.....die sind oft für kunden und wenn keiner gehen will bekommt sie der letzte der nicht nein sagt :-) so in etwa
Also, AG hat Karten für Kunden. Will keiner der Kunden diese kommen ggf. AN in den Genuss dieser. Hier handelt es sich dann aber nicht um ein "Gehaltsbestandteil oder ähnliches".