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Dauerkarten - Mitbestimmungsrecht dass der BR Zugriff auf diese Karten bekommt?

B
Batschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, bei uns in der Firma gibt es Fussball dauerkarten. Gibt es da ein mitbestimmungsrecht das der BR zugriff auf diese karten bekommt? mfg Batschen

8.05305

Community-Antworten (5)

I
Immie

22.02.2009 um 11:00 Uhr

@batschen Kommt darauf an wann und wer sie , warum vergibt. Ist es so etwas wie eine Prämie? Oder eher Geburtstagsgeschenke die der eine bekommt und der andere nicht?

P
paula

22.02.2009 um 14:49 Uhr

@batschen

deine Frage kann man aber auch ganz leicht falsch verstehen...

B
Batschen

22.02.2009 um 21:21 Uhr

ne nicht falsch verstehen ich will die nicht für mich :-) die sind oft für kunden und wenn keiner gehen will bekommt sie der letzte der nicht nein sagt :-) so in etwa

R
RAKO

23.02.2009 um 10:14 Uhr

Also zurück zur Rechtslage: Der BR hat bei der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen (§87 1. Nr. 10. BetrVG). Dabei insbesondere bei der gerechten Verteilung von Sonderzuwendungen - und dazu gehören auch Sachzuwendungen wie z.B. Fußball-Dauerkarten, Betriebsautos, Genussgutscheinen, etc. Insofern habt Ihr das Recht dem AG aufzufordern mit Euch über die Verteilung dieser Sachen zu verhandeln. Interessant ist dabei auch evtl. die Frage ob der AG überhaupt daran gedacht hat, dass diese Zuwendungen auch (Lohn-)Steuerpflichtig sind.....

E
Erwin

23.02.2009 um 17:51 Uhr

@all

Der BR ist hier nicht mit im Boot

.....die sind oft für kunden und wenn keiner gehen will bekommt sie der letzte der nicht nein sagt :-) so in etwa

Also, AG hat Karten für Kunden. Will keiner der Kunden diese kommen ggf. AN in den Genuss dieser. Hier handelt es sich dann aber nicht um ein "Gehaltsbestandteil oder ähnliches".

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