Erstellt am 03.03.2020 um 16:22 Uhr von Kratzbürste
Erstellt am 03.03.2020 um 16:44 Uhr von Catweazle
Gut möglich ist aber auch § 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Erstellt am 03.03.2020 um 18:32 Uhr von Krambambuli
Erstellt am 03.03.2020 um 18:59 Uhr von Moreno
Warum soll das nicht gehen? Wenn die BRM nicht woanders beschäftigt werden können braucht der AG sie nicht noch drei Jahre bezahlt Karten spielen lassen.
Erstellt am 03.03.2020 um 21:25 Uhr von Pjöööng
Trotzdem ist dann ja wohl eine fristlose Kündigung trotzdem unzulässig.
Erstellt am 03.03.2020 um 21:36 Uhr von Moreno
Nein fristlos natürlich nicht :-)
Erstellt am 03.03.2020 um 21:43 Uhr von Catweazle
Mit sozialer Auslauffrist
Erstellt am 04.03.2020 um 10:16 Uhr von Pjöööng
Abenteuerlich!
Kratzbürste hatte doch völlig Recht!