Erstellt am 20.02.2009 um 16:17 Uhr von DonJohnson
Neee, das geht nciht, aber worum geht es genau, vielleicht finden wir andere Wege...
Erstellt am 20.02.2009 um 16:17 Uhr von kriegsrat
dann erzähl doch mal, welche gesetzlichen pflichten euer BR so grob verletzt hat ?
Erstellt am 20.02.2009 um 16:19 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat - alter Freund
was hat das mit einem Mißtrauensantrag zu tun? Es soll doch nur das vertrauen entzogen werden - erstmal!
Am Thema vorbei! 6 Setzen! ;-))))
Erstellt am 20.02.2009 um 16:26 Uhr von kriegsrat
@dj
deine antwort macht mich mißtrauisch.......
Erstellt am 20.02.2009 um 16:36 Uhr von Hasi
Eine Kollegin aus unserem Grenium möchten eine Antrag stellen hat sie verlauten lassen. Sie wurde nun gefragt was denn vorgefallen wäre. Sie meint das würden wir dann erfahren wenn ein Mensch von der Gewerkschaft dabei wäre.
Erstellt am 20.02.2009 um 16:49 Uhr von kriegsrat
@hasi
wenn du wissen willst, was im schlimmsten fall passieren könnte, dann schau mal in den § 23 BetrVG
Erstellt am 20.02.2009 um 17:06 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
wieso mißtrauisch?
@Hasi
Antrag stellen - und du bist sicher einen Mißtrauensantrag oder vielleicht nur einen Antrag zu einem TOP? In deiner Frage hast du sugeriert, dass du der/die jenige bist. Magst du also nciht genauer erklären um was es geht? Du wolltest explizit (ein neues Lieblingswort von mir - habe ich im Duden gefunden ;-))))) ) wissen ob man einen solchen Antrag stellen kann. Wie sollen wir dir helfen, wenn wir keine näheren Infos haben?
Erstellt am 20.02.2009 um 17:17 Uhr von Hasi
Nein nicht ich sondern eine BR Kollegin möchte das machen. Es ist eine lange Geschichte die hier den Rahmen sprengen würde. Aber trotzdem vielen Dank.
Erstellt am 20.02.2009 um 17:22 Uhr von kriegsrat
ach, hasi
fang doch einfach mal an....
don johnson, auch genannt "der rahmenlose" brettert hier auch ganze romane rein, wenn er mal wieder lust hat....
Erstellt am 20.02.2009 um 17:27 Uhr von DonJohnson
@Hasi
Jepp, da muß ich meinem "Freund" kriegsrat echt Recht geben.
@kriegsrat
Jepp, wenn hier jemand einen Rahmen hat, dann ist das eh nur eine Person hier. Ich denke aber, das Hasi nur nicht zu viel Preis geben will... ist halt nciht jeder wie du, der hier schreibt wann er das nächste Seminar besucht ;-)
Erstellt am 20.02.2009 um 21:23 Uhr von Der alte Heini
Hasi,
Du kannst davon ausgehen, dass eine Person, die kein vertrauen zu einem Betriebsratsmitglied hat, auch mit Hilfe der Gewerkschaft, ein Ausschlussverfahren nur mit geringen Aussichten auf Erfolg führen könnte.
Ich glaube nicht, dass die Gewerkschaft sich für eine Person soweit aus dem Fenster lehnt und versucht übers Arbeitsgericht ein BR Mitglied aus dem Betriebsrat auszuschließen. In vielen Betrieben ist der Betriebsrat auch der Werber für die Gewerkschaft. Wenn es in deinem Betrieb auch so ist, kannst Du davon ausgehen, dass die Gewerkschaft wohl bereit ist zu schlichten, aber vor ein Gericht wird sie ihre "Außendienstler" sicherlich nicht ziehen.
Erstellt am 20.02.2009 um 23:03 Uhr von Hasi
@ Der alte Heini Ich danke dir für die Antwort.So in etwa wollte ich es gerne wissen.
Erstellt am 21.02.2009 um 10:20 Uhr von peanuts
"ich möchte gerne wissen wie man einen Mißtrauensantrag gegen einen BR. stellen kann "
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht KEINEN Misstrauensantrag vor. Daher kann man einen solchen Antrag auch nicht stellen.
Erstellt am 21.02.2009 um 10:37 Uhr von nicoline
@peanuts
ich glaube alle, die hier __geantwortet__ haben, wissen das!;-))
Erstellt am 21.02.2009 um 10:45 Uhr von peanuts
"ich glaube alle, die hier __geantwortet__ haben, wissen das!"
Den bisherigen Antworten konnte ich das in dieser Deutlichkeit nicht entnehmen.
Erstellt am 21.02.2009 um 10:56 Uhr von nicoline
stimmt, deutlich konnte man das den Antworten nicht entnehmen. Glauben könnte man es aber trotzdem.
Erstellt am 21.02.2009 um 10:57 Uhr von DonJohnson
@peanuts
Nicht? Schau mal meine erste Antwort!
*Neee, das geht nciht, aber worum geht es genau, vielleicht finden wir andere Wege...*
Erstellt am 21.02.2009 um 11:10 Uhr von nicoline
DJ
deutlich wäre gewesen:"Das Betriebsverfassungsgesetz sieht KEINEN Misstrauensantrag vor. Daher kann man einen solchen Antrag auch nicht stellen." ;-))))))))))
Erstellt am 21.02.2009 um 11:14 Uhr von peanuts
"Nicht? Schau mal meine erste Antwort!"
Die war wirklich unmissverständlich; vor allem, wenn man so auf eine "oder" Frage antwortet.
Hab ich doch tatsächlich geglaubt, die Antwort hätte sich darauf bezogen, dass Du keinen Link liefern kannst, in dem man sich hätte schlau machen können ...
Erstellt am 21.02.2009 um 11:16 Uhr von DonJohnson
@nicoline
Dann aber auch sofort der Hinweis auf den 23er und wie der dann eingesetzt wird - vielleicht dann noch den 104er resultierend aus der Situation die dann entstehen könnte. Und noch die Frage ob es für solche Fälle interessant wäre eine GO zu haben um vielleicht doch das leichtere Mittel das Mißtrauen auszusprechen. Auch könnte man einbringen, das das doch ein guter Aspekt wäre und das BetrVG doch daraufhin erweitert werden sollte....
... nach etwa 124.285 Antworten kommen wir alle dann zu dem Entschluß, dass es nciht geht einem BRM das Mißtrauen auszusprechen, da es das BetrVG momentan noch nciht her gibt!!! ;-)))))))))))))))))))))
Sag mal, bist du keine Karnevalistin dass du noch hier bist?
Erstellt am 21.02.2009 um 11:25 Uhr von nicoline
DJ
*Sag mal, bist du keine Karnevalistin dass du noch hier bist?*
Neeee, überhaupt nicht, liegt wahrscheinlich an der Gnade des nördlichen Geburtsortes!
Erstellt am 21.02.2009 um 11:27 Uhr von DonJohnson
nicoline
na, aber selber hier im Hohen Norden wirl als mal Karnaval gefeiert - oh das war ein wenig wirr war nordisch und pälzisch...
Erstellt am 21.02.2009 um 11:37 Uhr von nicoline
DJ
na ja,
1. nicht in dem Ausmaß wie in den Hochburgen des närrischen Treibens
2. fehlt dem überwiegenden Anteil der hoch nördlichen Bevölkerung das Karnevals Gen, so auch mir
Erstellt am 21.02.2009 um 11:43 Uhr von DonJohnson
nicoline
Na im Fernsehen kommt gerade ein Karnevalsumzug - auf NDR 3