BR Wahl - Rückzug und Überarbeitung Kandidatenlisten / Kandidatenlisten und Info durch WV
Hallo
ein paar kurze Frage, die nirgendwo schriftlich fixiert steht (auch nicht BetrVG) und die im Laufe zur Vorbereitung einer BR Wahl so als Fragen aufkommen.
- Der Wahlvorstand hat eingehende Kandidatenlisten auf Korrektheit / Vollständigkeit zu prüfen. Sind die kriterien erfüllt ist die Kandidatenliste gültig. Hierzu zwei Fragen :
1a) kann während der Vorschlagszeit eine bereits beim Wahlvorstand abgegebene Kandidatenliste von dem Listenführer zurück gefordert werden (zwecks Änderung / Überarbeitung) - und gibt es Kriterien, was geändert werden darf ? (Hinzufügen von Kandidaten / Streichung von Kandidaten / Splittung der Liste in mehrere Listen ect)
1b) gibt es hierzu Verfahrensweisen zur Durchführung / Wiedervorlage der Kandidatenliste, was der Wahlvorstand hier zu prüfen hat
- Aus dem BetrVG entnehme ich das der Wahlvorstand die Vordrucke für die Listenwahl ausgibt.
2a) müssen diese Vorgaben verwendet werden - oder kann man auch seine eigene Vorlage benutzen (wenn sie die notwendigen Informationen enthalten) -
2b) kann / muss der Wahlvorstand auf die formelle Nutzung seiner Vorlage verweisen und kann/muss er selbsterstellte Listen ablehnen ?
2c) muss der Wahlvorstand über eine Liste die "in Bearbeitung ist" informiert sein? Kann / darf er Anfragen möglicher Kandidaten nach Kanidatenlisten beantworten? Kann / darf er z.B. eine Aufstellung möglicher kandidatenlisten auf einer internen Webseite / Mail aufführen.. oder gilt dies bereits als Wahlbeeinflussung /-manipulation ?
Vorab Danke für jede Info / Hinweis zu den Punkten.
Community-Antworten (7)
23.04.2010 um 14:02 Uhr
- Abgegeben ist abgegeben und kann nur noch bei heilbaren Mängeln zurückgegeben werden. (Siehe Checkliste unter dem blauen Button.)
- Es können auch andere Vordruckte benutzt werden, wenn sie den gesetzlichen Vorlagen entsprechen. (Siehe Checkliste unter dem blauen Button.) Er muss nicht über die Erstellung eines Wahlvorschlages unterrichtet werden. Ich kenne nur die Pflicht über die bekanntgabe zugelassener Wahlvorschläge! Mehr leider nicht zum Thema voraberöffentlichen.
23.04.2010 um 15:01 Uhr
Eine Rücknahme und nachträgliche Änderung der Vorschlagsliste durch den Listenführer hätte zur Folge, dass die Stützunterschriften nicht mehr als gültig zu betrachten wären, denn sie wurden ausdrücklich für die ursprüngliche Liste geleistet. Das betrifft auch eine gänzliche Zurücknahme.
Es ist keineswegs Ausfage des Wahlvorstands, Formulare bereit zu stellen. Er KANN das (nach meiner Ansicht) tun, wenn er es allen Wahlberechtigten gleichermaßen anbietet und alle die gleiche Möglichkeit haben. Aber er kann keinesfalls darauf pochen, dass nur sein Listenformular gültig ist.
Der Wahlvorstand sollte sich dringend davor hüten, vorab Informationen über mutmaßliche Listen bekannt zu geben. Allein schon der Begriff "mögliche Kandidatenlisten" enthält ja die Aussage, dass der Wahlvorstand eine Auswahl trifft, welche Liste in der Mache sein könnte und welche nicht. Außerdem geht das niemanden etwas an, ob und wer eine Liste erstellen möchte.
Daher ist auch der Gedanke "Wer eine Liste erstellen möchte, muss sich das Formular beim WV abholen" schon illegal. Selbst den Wahlvorstand geht es vorab nichts an, ob und wo und wie eine Liste am Entstehen ist.
23.04.2010 um 15:42 Uhr
Allein schon der Begriff "mögliche Kandidatenlisten" enthält ja die Aussage, dass der Wahlvorstand eine Auswahl trifft, welche Liste in der Mache sein könnte und welche nicht.
Eine Auswahl kann ich in dieser Aussage nicht erkennen. Wenn der Wahlvorstand Listenvordrucke bereithält UND Kollegen sich derartige Vordrucke bei ihm Abholen, dann HAT der Wahlvorstand Kenntnis von "möglichen Kandidatenlisten". Mit Auswahl hat das IMHO nichts zu tun - außer (wie schon gesagt) er trifft eine Auswahl WEM er diese Listen ausgibt und wem nicht.
Ich könnte mir auch vorstellen, das die Information über bereits ausgegebene Listenvordrucke keine Wahlbeeinflussung darstellt. In gewissen Betrieben könnte die Information sogar zweckmäßig sein. z.B. wenn jahrelang nur eine Liste für Personenwahl existiert hat und plötzlich zwei Vordrucke abgeholt werden würde ich es fast (betone: fast !!) als Wahlbeeinflussung ansehen nichts zu sagen. Schließlich ist zu erwarten, das die Ersteller der einen Liste (fälschlicherweise und selbst schuld) von Personenwahl ausgehen und damit möglicherweise auf die Reihenfolge der Kandidaten nicht achten, für viele Kandidaten sogar das böse Erwachen kommt wenn sie wegen hinterer Listenplätze plötzlich chancenlos werden.
Natürlich könnte man vor diesem Hintergrund auch sagen, das es Wahlbeeinflussung ist, da sich die Zusammenstellung der "Personenwahlliste" sich nach dieser Information ändern könnte, vielleicht Personen an hinteren Plätzen plötzlich darüber nachdenken die Liste zu wechseln oder gar eine eigene Liste aufzumachen. Die Frage ist was besser ist: Die "Personenwahlliste" in ihr Unglück rauschen zu lassen oder ihnen eine Chance zu geben. Käme es zur Listenwahl und die Personenwahlliste wusste nichts von Ihrem Glück würde ich den Kollegen auf der zweiten Liste und dem Wahlvorstand jetzt schon viel Spaß für die Zukunft wünschen..... DER Krieg ist vorprogrammiert....
23.04.2010 um 15:56 Uhr
Der Wahlvorstand hat aber keine Information, ob eine Liste erstellt wird, von der er keine Ahnung hat. Und es wäre eine Ungleichbehandlung, wenn er öffentlich preisgibt, dass Listenvordrucvke abgeholt werden und andere Listen nicht erwähnt werden, weil sie mit eigenen Formularen erstellt werden.
Außerdem: wenn jemand ein Formular abholt, wie kann ich mir sicher sein, was er tatsächlich damit macht? Vielleicht legt er es beiseite und lässt es bleiben, aber ich als WV laufe durch die Gegend und erzähle jedem "Kollege XY wird eine Liste erstellen" ???
Und Personenwahlliste: Der WV hat hoffentlich nie bekannt gegeben, dass Personenwahllisten erstellt werden also hat er auch nicht die Aufgabe, die Listenersteller zu beeinflussen, was ihre Überlegungen zur Reihenfolge der Kandidaten betrifft.
"Käme es zur Listenwahl und die Personenwahlliste wusste nichts von Ihrem Glück würde ich den Kollegen auf der zweiten Liste und dem Wahlvorstand jetzt schon viel Spaß für die Zukunft wünschen..... DER Krieg ist vorprogrammiert...."
Der Wahlvorstand gibt die Wahlordnung und BetrVG bekannt, es steht aber nirgends, dass er sie noch vorlesen und erklären muss. DEM Krieg würde ich gelassen entgegen sehen.
23.04.2010 um 16:30 Uhr
@rkoch
zu Listenwahl : Du kommst dem Anliegen schon sehr nahe. Sicherlich würde man aus dem Bauchgefühl einer Ein-Listen-Wahl (sprich der direkten Wahl von Personen) den Vorzug geben. Negativ ist hierbei das kurz vor Toreschluss eine zweite Wahlliste dieses vereitelt.
Daher bezog sich die Frage auch auf eine formelle Möglichkeit, einer solchen (zuerst abgegebenen) Personenwahlliste noch eine Möglichkeit der Änderung einzuräumen.
Nein, selbst wenn ein WV den Gesetzestext des BetrVG - oder wie WO - vorliest heisst das im Umkehrschluss nicht, das die MitarbeiterIn auch die Facetten einer Abstimmung ohne weiteres abschätzen können - erst recht nicht bei der Erstwahl.
Aus sachlicher Notwendigkeit bin ich Mitinitiator einer BR Wahl, welche nicht auf Basis von "Streit" mit dem Management entstanden ist. Das Anliegen hier liegt klar auf der Basis, einem künftigen BR eine möglichst hohe Akzeptanz zu geben, und als Weg wäre hier die Personenwahl sicherlich das effektivste Mittel.
zu Vordrucke : die WAF Wahlsoftware beinhaltet eine Reihe von Vordrucken, unter anderem auch Vordrucke für die Listenwahl. Der Wahlvorstand hat die eingehenden Listen auf Korrektheit und Vollständigkeit zu prüfen. Also lag die Annahme nahe, das der WV auch solche Vordrucke ausgibt, um hier allen die gleiche Startvoraussetzung - und ergänzend - alle Informationen gleichwertig auszugeben. Eure Antwort hierauf mögen zwar juristisch korrekt sein, stellen dann aber die Sinnhaftigkeit der Vordrucke in Frage.
Somit kommt der eine mit einem detaillierten Vordruck, der andere mit einem handgeschriebenen Schmierzettel, und alles ist gültig (unter der Annahme das alle Angaben stimmen und vollzählig/korrekt sind ?)
Was ist in dem Fall, wenn man als WV keine Vordrucke ausgibt (und wenn es nur als Download im Intranet liegt) und eine Liste aufgrund fehlender Teile nicht gültig wird (unheilbar)... sich der Listenführer über mangelnde Information beschwert die dazu führte das die Liste ungültig ist - ist das keine Wahlmanipulation durch Unterlassung? Gilt der Anspruch auf Gleichbehandung nicht für BR Wahlen - und Wahllisten ?
zur Informationsweitergabe : Berechtigterweise kommen Anfragen an mich (Initiator, nocht WV, der wird erst noch gewählt) im Vorfeld von den Miztarbeitern, wie man denn als Kandidat auf eine Liste kommt. Wenn diese Frage an den WV gestellt wird - und der WV möglicherweise eigene Liste erstellt / selber kandidiert, wäre hier logischerweise auch eine Manipulation gegeben, in dem der WV ja nur seine eigene Liste benennen (darf) weil er von den anderen Listen keine Kenntnis haben (darf).
Mal unter uns, wer auch immer sich solche Logiken überlegt, hat sich zwar viel mit Juristerei beschäftigt, aber weitaus weniger mit dem realen Leben sarkasmus Was macht ein WV also wenn eine mögliche KandidatIn ihn fragt : erklärt er sich für "nicht zuständig" und lässt die Anfragende dumm im Raum stehen ? Was wird man hier wohl für eine Meinung vom WV haben? - und.. wenn dieser Anfragende MitarbeiterIn hier keine Auskunft erhält und deswegen nicht auf eine Kandidatenliste kommt - ist das dann auch nicht als Wahlbeeinflussung zu werten? (wer sagt das sie nicht die meisten Stimmen bekommen hätte?)
PS: das besagte böses Blut wird es sicherlich geben, egal wie man die oben aufgeführten Punkte beantworte und umsetzt. Selbst der WV wird sich hier Ohrfeigen abholen oder für Inkompetent erklärt, weil er sich zwischen juristischen Fangstricken versucht zu bewegen. Es scheint recht schwierig mit einem befriedenden Ansatz losrennen zu wollen. Ob das alles so recht Sinn macht ?!
23.04.2010 um 16:45 Uhr
Oh peters, Du hast keine Ahnung.... Bei uns ist GENAU DAS passiert! Wir haben den Krieg gerade erst hinter uns und versuchen jetzt die Nachwehen glattzubügeln.
Du stellst da echt gehobene Ansprüche an die Kollegen. Natürlich steht alles im Wahlausschreiben. Aber das heißt ja nicht das das jeder liest! Die Kollegen wollen ihre Kandidaten ankreuzen, alles andere interessiert die nicht (außer sie wollen selbst kandidieren). Und das eine Gruppe einzelner das ganze Kippen können indem sie eine Liste abgeben stinkt nach Meinung der Meisten nach Betrug! Da bestimmt doch tatsächlich eine Gruppe von 5% der Belegschaft, welches Wahlverfahren anzuwenden ist! Wo bleibt da die Demokratie?!
Und warum gab es Listenwahl? Bei der letzten Wahl hat eine kleine Gruppe eine Liste eingereicht hat, und deshalb gab es bei der letzten Wahl Listenwahl. Und diesmal gab es weider Listenwahl, weil keiner Listenwahl wollte und deshalb eine kleine Gruppe (nicht die damalige) eine eigene Liste abgegeben hat um LISTENWAHL ZU VERHINDERN! Wo auch immer sie diese Weisheit her hatten! Natürlich wollten sie die Liste sofort zurückziehen als sie erfahren haben was sie da angezettelt hatten. Ging natürlich nicht. Gott sei Dank war das bekannt BEVOR wir überhaupt eine Liste zur Personenwahl aufgestellt hatten, so konnten wir uns darauf einrichten und versuchen zu retten was zu retten war indem wir anderen Listen aufgestellt haben welche hoffentlich im Sinne der Wähler waren (allen kann man es eh nicht Recht machen). Im ersten Moment hatten tatsächlich einige Kollegen vor die Wahl anzufechten wegen "Wahlbeeinflussung". Hätten die besagten Kollegen nämlich die Liste nicht abgegeben, hätte es Personenwahl gegeben, was ja die Mehrzahl der Kollegen wollte, und damit war das ihrer Meinung nach Wahlbeeinflussung. Natürlich haben wir Ihnen das ausgeredet, wäre ja zwecklos gewesen.
23.04.2010 um 17:08 Uhr
RonnyAC eine BR-Wahl ist nunmal etwas mehr als die Wahl eines Klassensprechers in der Grundschule. Gerade wenn die Beschäftigten nicht bedenken, dass es eigentlich um eine gemeinsame solidarische Sache gehen soll, auch wenn möglicherweise verschiedene Kandidaten /Listen antreten.
Ich versteh aber deinen Ansatz nicht, dass eine Personenwahl weniger Probleme mit sich bringen soll und daher zu bevorzugen sei.
Und nochmal: es wird immer eine Vorschlagsliste abgegeben; nicht etwa eine Personenwahliste oder eine Listenwahlliste. Und wenn du Mitinitiator der BR-Wahl bist, dann ist es deine Aufgabe, das den Mitarbeitern so rüber zu bringen. Es werden Vorschlagslisten abgegeben, entweder eine oder mehrere. Wenn nur eine, dann gibt es Personlichkeitswahl, wenn mehrere, dann gibt es Listenwahl. Deshalb ist es logisch, dass jeder, der eine Liste organisiert, sich schon zu Beginn Gedanken macht, in welcher Reihenfolge die Kandiaten auf der Liste stehen. Dann besteht am Ende keine Notwendigkeit, die Liste nochmal zu ändern.
Weiter: der Wahlvorstand erstellt keine eigene Liste. Mitglieder des WV können durchaus auch auf einer Liste sein, wobei ich bevorzugen würde, dass der Listenverantwortliche NICHT im WV ist. Ungeachtet dessen: wenn ein Beschäftigter den WV befragt, wie man auf eine Liste kommt, dann MUSS der WV ihm die Möglichkeit nennen, dass er eine eigene Liste einreichen kann oder sich auf einer bereits bestehenden beteiligen kann. Er muss aber keine Liste nennen (auch nicht seine eigene), die womöglich im Umlauf ist.
Es ist Aufgabe eines Listenvertreters (und nicht des WV) im Betrieb bekannt zu machen, dass er die Erstellung einer Liste plant und potenziellen Kandidaten anbietet, sich zu beteiligen. (Daher mein Vorschlag, dass der Listenvertreter NICHT im Wahlvorstand ist.)
Weiterhin verstehe ich deine Probleme mit den Vordrucken immer noch nicht. Ich schrieb ja, dass der Wahlvorstand durchaus anbieten kann, dass er auf Anfrage Vordrucke zur Verfügung stellt. Er kann aber nicht verlangen, dass NUR diese Vordrucke gültig sind. Zudem: hierzu gibt es die Wahlordnung, die genau besagt, was eine Vorschlagsliste enthalten muss. Sie verbietet zum Glück nicht, dass sie handgeschrieben sein kann. Vollständig allerdings soll sie sein.
Sieh es mal so: BR-Arbeit ist auch nicht damit getan, einfach mal zu einer Sitzung zu kommen und mal hier und mal dort die Hand zu heben. Wer sich mit den späteren Problemen eines BR herumschlagen will, sollte sich bei der Wahl schonmal Übung verschaffen.
Ich wünsch euch aber, dass Ihr diese Hürden packt. :-)
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