Erstellt am 19.02.2009 um 21:51 Uhr von nicoline
neuerBR
Die ordnungsgemäße Unterrichtung durch den Arbeitgeber setzt die Frist in Gang. Der Tag des Eingangs der (gegebenenfalls auch mündlichen!) Information zählt nicht mit. Also läuft die Frist beginnend mit dem nächsten Tag 3 Tage später ab.
Die Frist endet um 24.00 Uhr des letzten Fristtages (nicht schon bei Dienstschluss der Personalabteilung; vgl. BAG v. 12. 12. 1996, AiB 1998, 112).
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag verlängert sich die Frist auf den nächstfolgenden Werk[Arbeits]tag: § 193 BGB).
Quelle: Schoof BR Lexikon
Erstellt am 19.02.2009 um 21:54 Uhr von Lotte
neuerBR,
die drei Tage beginnen mit der Unterrichtung, allerdings zählt der Tag der Unterrichtung nicht mit. Du kannst aber natürlich dem AG ein Schreiben schicken, dass Du die umfassende Information, die für die Anhörung des BR notwendig ist, durch die mündliche Anhörung noch nicht gewährleistet siehst und die schriftliche Anhörung abwarten wirst, bevor Ihr Euch zu dem Fall verhalten werdet.
Erstellt am 19.02.2009 um 22:05 Uhr von neuerBR
was bedeutet den genau Ortnungsgemäß??
ich müsste als BRV ja eine Situng einberufen? nur hab ich bis Mittwoch frei.
die Kollegen sind heut Unterrichtet worden das heisst ab morgen würde die Frist beginnen? gibt es nicht aber auch einen Unterschied zwischen Unterrichtet und Anhörung?
Erstellt am 19.02.2009 um 22:12 Uhr von Lotte
neuerBR,
dazu gerne von mir die passende Stelle aus dem Däubler:
unter § 102 BetrVG RN 99:
"Die Anhörungspflicht besteht uneingeschränkt auch bei einer außerordentlichen Kündigung. Dem BR sind alle zur Begründung der Kündigung erforderlichen (bzw. vom AG für erforderlich gehaltenen, Rn. 74 f.) Gründe mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere
–die den Kündigungsgrund tragenden Tatsachen;
– die die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begründenden Aspekte;
–die Elemente einer umfassenden Interessenabwägung;
–eine eventuell vorangegangene Abmahnung;
– der Zeitpunkt, zu dem der AG Kenntnis von den zur Kündigung berechtigenden Tatsachen erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB; insgesamt zu den Erfordernissen einer außerordentlichen Kündigung KDZ, § 626 BGB)."
Erstellt am 20.02.2009 um 09:09 Uhr von neuerBR
leider bin ich mir immer noch unsicher ab wann jetzt der zeitpunkt genau liegt wen die Frist beginnt.
gestern sind der stelv br und eine BR Kollegin über die Fristlose Kündigung informiert worden mit dem Hinweiss das wir Dienstag dieses schriftlich zugestellt bekommen.
für mich klingt das so als Beginnt die frist dann Dienstag oder lieg ich dann ganz falsch?
hoffe das kilingt an Karneval das ich das nicht direkt verstehe*fg
aber schon mal danke für die bisherigen Antworten
Erstellt am 20.02.2009 um 09:17 Uhr von Pippa
Ob die Frist zu laufen beginnt, hängt davon ab, ob die Anhörung ordnungsgemäß war, d.h. ob der Betriebsrat u.a. ohne eigene Nachforschungen den Grund für die Kündigung nachvollziehen kann und vollständig unterrichtet wurde (siehe weiter oben). Sollte das der Fall sein, ist meiner Meinung nach die Frist am Montag zu Ende, spätestens da müsst Ihr dem Arbeitgeber Eure Entscheidung mitteilen
Erstellt am 20.02.2009 um 09:30 Uhr von Mona-Lisa
@neuerBR,
wenn euer AG so sehr daran interessiert ist, eine bestimmte Kollegin auf die fristlose Art loszuwerden, wird er auch dafür sorgen, dass die schriftliche Anhörung schleunigst bei euch auf dem Tisch liegt!
Diese "Vorabankündigung" zwischen Tür und Angel hat nix mit Anhörung zu tun!
(oder Pippa?)
Einen Tag nach Erhalt der Anhörung beginnt die 3 - Tage - Frist!
Erstellt am 20.02.2009 um 09:33 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ein kleiner Einwurf:
Bösartige AG würden mit der Mitteilung zwischen Tür und Angel auch den Fristbeginn so werten...
Demnach würde ich ggf. (bei leisem Zweifel) ein kurzes Schreiben aufsetzen.
Erstellt am 20.02.2009 um 09:39 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
auch bösartigen AG's kann man Prügel zwischen die Beine pfeffern! Und zwar schmerzhafte!
Vor allem, wenn ein gewieftes Gremium diese Türschwelleninfo's - zu Recht - anzweifelt.
Erstellt am 20.02.2009 um 09:43 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
'gewieftes Gremium'...in diesem Fall?
Erstellt am 20.02.2009 um 09:51 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"neuerBR"s" Gremium befindet sich nach genauem Studium der Kündigungs§§ und den jeweiligen Kommentaren auf direktem Weg von einem "neuenBR" zu einem 'gewieften' zu mutieren.
Erstellt am 20.02.2009 um 13:25 Uhr von neuerBR
nach Euren Tipps Danke
haben wir gleich ein Anhörungsgespräch dann Beginnt die Frist Morgen und Ende Dienstag ist das Richtig?
wen die Kündigung im Grunde berechtigt ist einfach Beanstanden oder Frist verstreihen lassen??
Erstellt am 20.02.2009 um 14:30 Uhr von DonJohnson
@neuerBR
Laß uns mal gemeinsam rechnen: Heute die Anhörung (dieser Tag zählt nciht mit). 1. Samstag, 2. Sonntag, 3. Montag. Demnach endet die Frist Montag 24 Uhr. Der Rosenmontag ist ja kein Feiertag (auch wenn ihr vielleicht frei haben solltet).
Ich frage mal ganz blöd: außerordentlich nach 103 oder 102 BetrVG? Das hat was die Fristverstreichung angeht tatsächlich unterschiedliche Konsequenzen...
Aber was mich persönlich wurmt sind folgende Worte von dir und wäre die nciht gefallen, hätte ich mich hier nicht eingemischt: "wen die Kündigung im Grunde berechtigt ist einfach Beanstanden oder Frist verstreihen lassen??" Bist du sicher, dass du wirklcih in den drei Tagen entscheiden kannst, ob die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist? Bist du Ankläger Polizist und Richter in einem? Ein Betriebsrat stimmt keiner Kündigung zu. Und da du neu bist, solltest du mal ein Augenmerk auf den Zeitpunkt des "Verstoßes" richten, bzw wann dieser dem AG bekannt wurde... Auch das spielt eine Rolle. Wenn du weitere Infos haben möchtest um den Popo des Kollegen/der Kollegin zu retten, frage hier weiter - das Forum ist sogar am Wochenende besetzt, auch wenn hier keine juristischen Beratungen gemacht werden...
Gruß
DJ
Erstellt am 20.02.2009 um 21:11 Uhr von neuerBR
ich hab damit gerechnet das so eine Antwort kommt ich meine die letzte ich hab auch lange überlegt ob ich das schreiben soll das die Kündigung vielleicht gerechtfertigt ist bin ja wirklich kein Richter etc
es geht um die nicht Abreichung von lebenswichtigen Medikamenden über einen längern Zeitraum nur als Info
deshalb hat sich mir die Frage gestellt ob wir die Frist dann nicht verstreichern lassen sollen aber ich weiss auch das es ein Kollege ist egal was war man lässt Sie als BR nicht im Stich deshalb bin ich *spreche mal nur von mir hin und hergerissen.
Erstellt am 20.02.2009 um 21:23 Uhr von Lotte
neuerBR,
manchmal hilft es ungemein, die KollegIn selbst einmal zu hören. Aber auch dabei bitte beachten: Ihr seid keine Richter! Eher Berater!
Bei einer fristlosen Kündigung, könnt Ihr nur Bedenken äußern, widersprechen geht ohnehin nicht.
Erstellt am 20.02.2009 um 21:42 Uhr von neuerBR
das haben wir auch vor nur ist es die schlechteste ZEIT im Jahr ich hab eigentlich Urlaub Kollegin ist nicht erreichbar ich erfahre das alles nur über Telefon hab aber für morgen eine Sitzung einberufen da kein Urlaub sondern nur Frei.
was kann ich Ihr den raten ausser innerhalb von drei Wochen dagegen anzugehn zu klagen.
aber nochmal Danke für Eure Tips wollte ja Seminar machen hier deswegen aber das ist ausgefallen nur mal so:-)
Erstellt am 21.02.2009 um 00:30 Uhr von DonJohnson
Das ist nciht dein Ernst oder? Erstens hast du einen Stelli - ihr, das Gremium entscheidet und wenn du so unabkömmlich bist, bewege deinen hintern dahin, die Zeit sollte egal sein und rette den Popo der Kollegin.
mom, wer hat was am Telefon gesagt?
Und bitte bitte belege schnellstmöglich Seminare
Dennoch bitte antworte auf meine Frage, könnte interessant und wichtig sein
Erstellt am 21.02.2009 um 12:27 Uhr von neuerBR
wie gesagt wir haben ja heut Sitzung wen wir die Frist verstreichen lassen heisst das wir äussern und gar nicht mehr zu den Fall??
Muss der Beschluss dazu den AG zukommen??
Erstellt am 21.02.2009 um 12:30 Uhr von DonJohnson
@neuer BR
Könntest du uns gütiger Weise erklären um was es explizit geht? Ich hoffe doch, dass ihr alles versucht den KollegenIn zu helfen...
Bitte sag uns was genau vorgeworfen wird! Bitte
Gruß
DJ
Erstellt am 21.02.2009 um 12:47 Uhr von nicoline
neuerBR
Sag mal, wißt ihr eigentlich wirklich, was ihr tut oder ansatzweise, was ihr wirklich tun müßt????
Frist verstreichen lassen bedeutet, man äußert sich gar nicht, nach Ablauf der Frist macht es wenig bis gar keinen Sinn sich zu äußern! Oder möchtet ihr dem AG nach Ablauf der Frist mitteilen, warum ihr euch nicht geäußert habt?????????
*Muss der Beschluss dazu den AG zukommen*
Wenn es einen Beschluß erfordert, zu einer Angelegenheit, die der AG euch zur Entscheidung vorlegt, macht es doch wohl mehr als Sinn, wenn dieser auch den Beschluß erhält! Oder fragst Du jetzt, ob der Beschluß die Frist verstreichen zu lassen, dem AG mitgeteilt werden muß????????????
Erstellt am 21.02.2009 um 12:49 Uhr von neuerBR
um was es geht hatte ich ja weiter oben schonmal geschrieben
um die nicht Verabreichung von Medikamenten über einen längeren Zeitraum
Kollegin wurde von anderen Kollegen schon mehemals darauf hingewiesen
Erstellt am 21.02.2009 um 12:50 Uhr von DonJohnson
nicoline
Na, leider gibt er keine Antwort - mir schwarnt auch böses, ganz ehrlich :-(((((
*Oder fragst Du jetzt, ob der Beschluß die Frist verstreichen zu lassen, dem AG mitgeteilt werden muß????????????*
also wenn dem so sein sollte, dann mal gute Nacht!
Erstellt am 21.02.2009 um 12:55 Uhr von neuerBR
denke der AG merkt schon wen wir uns nicht äussern :-)
deswegen gibt es ja die fristverstreichung tut mir leid das wir nicht so fit wie Ihr seid aber wären wir das müssten wir hier ja da nicht fragen nunr mal so
Erstellt am 21.02.2009 um 12:55 Uhr von nicoline
@neuerBR
damit ich das nicht alles noch mal schreiben muß, empfehle ich dringendst!!!!!!!, dass Du Dir noch mal genau durchliest, was Lotte geschrieben hat. Wenn ihr die ganze Angelegenheit irgendwie ordentlich über die Bühne bringen wollt, ist das dort geschriebene der, auch in meinen Augen, einzig korrekte Weg!!!!!! Egal od Du hin- und hergerissen bist!
Erstellt am 21.02.2009 um 12:56 Uhr von DonJohnson
@neuerBR
Stimmt, sorry - was sagt die Kollegin? Hat sie das vielleicht "vergessen" weil sie überlastet war / ist? Warum ist das ihrem oder ihrer Vorgesetzten nciht aufgefallen? Fällt es nciht auf wenn sie die Medikamente wieder mit zurück bringt und "einlagert"?
Ich könnte eine Überlastung durchaus nciht ausschließen! Habt ihr sowas wie Überlastungsanzeigen? Leider kenne ich mich in Betrieben wie den Deinen nciht wirklich aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Absicht im Spiel ist! Könnte es nciht sogar sein, dass ihr gesagt wurde sie solle die Medikamente nciht verabreichen? Auch wenn das nciht zuz beweisen ist, könnte die Möglichkeit doch bestehen. Es gibt einiges was man sich vorstellen könnte... Vielleicht soll die Kollegion einfach nur weg weil zu alt oder warum auch immer und es wurde ein Konstrukt gebildet!
Erstellt am 21.02.2009 um 13:00 Uhr von DonJohnson
@neuerBR
kann mich nicoline nur anschließen.
Aber egal wie lange man im Amt ist. Manchmal sieht man halt den Wald vor lauter Bäumen nciht - gerade im eigenen Betrieb. Das ist nun mal leider so. Aus diesem Grund ist der Erfahrungsaustausch hier auch so wichtig für jeden.
Davon ab, bin auch ich ein neuer BR, also in der ersten Amtszeit. Halte dich an das was Lotte geschrieben hat und denke darüber nach, was wir anderen geschrieben haben...
Viel Erfolg
DJ