Erstellt am 19.02.2009 um 19:06 Uhr von Der alte Heini
DenizGP
Fängst Du wieder an normal zu arbeiten, muss der AG auch das zustehende Gehalt zahlen.
Eventuell gezahltes Krankengeld müsste natürlich zurück gezahlt werden.
Erstellt am 19.02.2009 um 19:13 Uhr von Mona-Lisa
@DenizGP,
war wohl wieder der adminische Heinzelmann am Werk......
Aber zu deinen Fragen,
abgesehen davon, dass man schon wissen sollte, bis wann, bzw. ab wann man nach einer Arbeitsunfähigkeit wieder zur Arbeit muss, wird dieser Tag, an dem du "zu früh" wieder begonnen hast sicher nicht (warum auch?) extra "honoriert"!
Der Tag wird ganz normal entlohnt.
Nach 7 Wochen, also in der Zeit als du bereits Krankengeld bezogen hast, endet diese Art der Bezahlung auch einen Tag früher und dein normaler Lohn beginnt.
Erstellt am 19.02.2009 um 19:19 Uhr von DenizGP
Ja gut aber der AG bezahlt doch so oder so die ersten 6 Wochen das volle Krankengeld was macht es denn dann für einen Unterschied ?? ich meine was die Bezahlung angeht ?? bekomme ja dann nicht mehr.dann kann man diese angelegenheit stillschweigend liegen lassen...solange keine schichtzulagen oder Akkord zulagen drin sind.
Erstellt am 19.02.2009 um 19:26 Uhr von Mona-Lisa
@DenizGP,
für dich nicht, du bekommst deine Kohle so oder so.
Aber abrechnungstechnisch für den AG ist es ein Unterschied!
Erstellt am 19.02.2009 um 19:31 Uhr von DenizGP
Danke für die Antworten werde es mal Morgen es mal in Lohnbüro sagen das ich früher angefangen habe als es in der Krankmeldung drin steht
Erstellt am 19.02.2009 um 19:36 Uhr von Mona-Lisa
@DenizGP,
ich weiss zwar nicht, wie bei euch eure Anwesenheit dokumentiert ist, aber bei uns weiss es das Personalbüro spätestens, wenn der PC hochgefahren wird......
Erstellt am 20.02.2009 um 10:01 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Je nach Lage der Dinge (Größe des Betriebes) ist ein Tag mehr oder weniger krank durchaus entscheidend. Stichwort: Umlage 1 oder 2...