Betriebsrat und ausländische Niederlassungen?
Guten Tag,
ich arbeite in der französischen Niederlassung einer deutschen Bank. Wir haben bei der Mitbestimmung des Betriebsrates nicht teilgenommen. Es wurde uns gesagt, dass der Betriebsrat des Hauptbetriebes fuer uns nicht zuständig ist. Dabei hatte m.E. der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits 1985 entschieden, dass der BR des Hauptbetriebs auch für die Mitarbeiter einer Außenstelle (Niederlassung) zuständig ist, selbst wenn er nicht von den dort tätigen Mitarbeitern mitgewählt wurde.
Wenn sollte man glauben?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüssen.
Community-Antworten (1)
19.02.2009 um 17:20 Uhr
Hallo parisquise der BR ist auch für Außenstellen zuständig, zumindest wenn die Außenstelle in Deutschland ist. Deutsche Gesetze so auch die Betriebsverfassung gelten nur im Deutschland, es sei denn es gelten EU Rechte.
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