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Beschlüsse - kann man einen gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluss wieder entkräften?

K
Kosmina
Jan 2018 bearbeitet

kann man einen gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluß wieder entkräften ???

5.86001

Community-Antworten (1)

RW
rainer w

11.03.2009 um 13:08 Uhr

Wenn die Maßnahme zu dem Beschluß noch keine Außenwirkung erlangt hat,einfach einen neuen Beschluß fassen.

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