Beschlüsse - kann man einen gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluss wieder entkräften?
kann man einen gefassten Beschluss durch einen neuen Beschluß wieder entkräften ???
Community-Antworten (1)
11.03.2009 um 13:08 Uhr
Wenn die Maßnahme zu dem Beschluß noch keine Außenwirkung erlangt hat,einfach einen neuen Beschluß fassen.
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