Recht auf Besuch der JA-Versammlung?
Huhu! Ich stehe total auf dem Schlauch heute, kann mir jemand sagen wo ich finde dass ein Azubi das Recht darauf hat eine JA Versammlung zu besuchen? Hab so ein paar Ausbilder die daran erinnert werden müssen... und jetzt komm ich nicht drauf… aber ich weiß, es ist so! DANKE LG
Community-Antworten (1)
19.02.2009 um 12:33 Uhr
§ 71 BetrVG.
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