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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nach der BR - Versammlung unmöglich an den Arbeitsplatz zu gelangen , wie erfolgt Bezahlung

B
BRMatrose
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Ersatzmitglied und arbeite auf einer Fähre , also einem Schiff . Ich wurde zu einer Betriebsratsversammlung geladen . Ich wurde vom Kapitän freigestellt und nahm an der BR - Versammlung teil . Ich muste also das Schiff für 24 Stunden verlassen . Nach der BR - Versammlung war das Schiff natürlich planmäßig ausgelaufen . Am nächsten Tag stieg ich wieder ein . Soweit , so gut . Nun will mir mein Arbeitgeber aber nur die Stunden bezahlen und dem Arbeitszeitkonto gutschreiben , welche ich bei der BR-Versammlung war . Müste er mir nicht die planmäßigen 9,5 Stunden bezahlen und auch schreiben , die ich normalerweise gearbeitet hätte wenn ich nicht auf der Versammlung gewesen wäre . Es war auch im Vorfeld für den Arbeitgeber klar , das ich einen ganzen Tag absteigen muß . Im Vorfeld wurde durch den Betriebsrat ein Hotelzimmer für die Nacht gebucht , da mein Wohnort 450 km entfernt ist . Ganz wichtig ist auch ob mir die 9,5 Stunden geschrieben werden müssen , ansonsten komme ich ja in Minusstunden . Es handelte sich um eine Betriebsratssitzung !

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

05.06.2014 um 15:34 Uhr

Betriebsversammlung oder Betriebsratssitzung?

Was hast Du denn nach der "BR-Versammlung" gemacht? Am Kai gewartet? Einfach nach Hause gegangen? Deinen Arbeitgeber gefragt "Watt nu Cheffe"?

G
gironimo

05.06.2014 um 15:40 Uhr

Naja - wenn das Schiff weg ist.

Ich würde hier ohne mit der Wimper zu zucken auf Annahmeverzug (§ 615 BGB) tippen. Die BR-Tätigkeit war eben Ursache, dass man den Dienst nicht antreten konnte. Es liegt ja nicht im Verschulden der eigenen Person - es gab einen betrieblichen Bezug (BR-Tätigkeit).

Aus meiner Sicht muss der AG zahlen.

M
Matze

05.06.2014 um 15:58 Uhr

Ich würde erstmal die anderen erfahreneren Kollegen im BR fragen, wie sie bisher vorgegangen sind. Weiterhin würde ich rechtlichen Rat bei meiner Gewerkschaft holen, im Zweifel das Entgelt rechtlich einfordern.

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