Aufspaltung - Zusammenarbeit mehrerer Betriebsräte?
Guten Tag,
unter Unternehmen wurde aufgespalten und es gibt somit mehrere Betriebsräte. Wie sieht die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der Betriebsräte aus? Dürfen wir gemeinsame Sitzungen abhalten, sind gemeinsam geschlossene Vereinbarungen gültig...?
Grüße
Community-Antworten (4)
19.02.2009 um 12:30 Uhr
Wie aufgespalten? mehrere filialen in einem Unternehmen, oder Mehrere firmen in einem Konzern.
denn dann müsst Ihr entweder einen Gesamtbetriebsrat oder einen Konzernbetriebsrat gründen.
Aber da müsste man schon wissen wie die Unternehen der einzelnen BR ineinander verschachtelt sind.
19.02.2009 um 12:30 Uhr
Wenn ihr mehrere Betriebsräte mehrerer Betriebe in einem Unternehmen seid, dann bildet doch einen Gesamtbetriebsrat.
19.02.2009 um 12:45 Uhr
Das sind rechtlich drei unabhängige Unternehmen, die alle einer Holding gehören. Die Holding ist, wenn ich es richtig verstehe, keine "richtige" Firma, sondern eine Art juristische Person, die als Verwaltunsggesellschaft auftritt.
Grüße und vielen Dank.
19.02.2009 um 15:14 Uhr
Na dann gründet ihr eben einen Konzernbetriebsrat.
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