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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer macht die Vertretung für den JAV in der Urlaubszeit?

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lady82
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wahrscheinlich stelle ich eine super leichte Frage, aber ich habe leider bisher trotz Suche keine Antwort gefunden. Wir haben hier 12 Azubis und somit haben wir einen JAV. Wir haben aber noch ein Ersatzmitglied. Kann dieses in der Urlaubszeit die Aufgaben den JAV übernehmen? Da wir im "normalen" Betriebsrat keinen Ersatzmitgleider haben, haben wir mit der Ladung der Ersatzmitlgieder leider keine Ahnung.

Vielen Dank fürd Antworten und eine schönen Weiberfasching ;-)

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Community-Antworten (3)

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Rapper22

19.02.2009 um 11:07 Uhr

@Lady82,

hat der JAV ein Ersatzmitglied (?) oder der BR? Wieso habt Ihr keien Ersatzmitglieder oder doch? Bitte zur Frage mehr Infos, wer wo Ersatzmitglied ist.

W
w-j-l

19.02.2009 um 11:13 Uhr

Ja, das ist so lady82,

Schau Dir mal § 65 (2) in Verbindung mit § 29 (2) BetrVG an. Macht schon Sinn, ab und zu im Gesetz zu lesen. Dann findet man so etwas.

Rapper22, was ist da unverständlich? Der BR hat keine Ersatzmitglieder, und hat sich daher noch nie mit dem § 29 befassen müssen, und den § 65 hat lady 82 auch noch nicht gelesen.

L
lady82

19.02.2009 um 12:41 Uhr

Danke, dann werde ich nun das JAV- Ersatzmitgleid laden.

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