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Schwerbehinderung und Versetzung - zwangsweise?

BIN
BR in Not
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben folgendes Problem: Ein Mitarbeiter in der Produktion hatte im Oktober 2006 einen Hörsturz mit darauffolgendem Tinitus. Ihm wurden nur 20% Behinderung zugesprochen. Im März 2007 wurde er aus der lauten Produktion in das Lager zur Probe verschoben. Letzte Woche 12.02. bekam er ein Schreiben der Geschäftsleitung, in dem stand dass er einer Versetzung ins Lager zustimmen (Frist 19.02.) muss. Nun ist es aber so, dass er vorher (Facharbeiter EG7) etwa 800.-€ mehr verdiente als im Lager(Hilfsarbeiter EG4). Wer von euch hat schon Erfahrung und kann mir bitte weiterhelfen. Es kann doch nicht sein dass er durch seinen Beruf krank wurde und dann versetzt wird, auch noch über die Jahre (ERA-Anpassung) viel weniger verdient!

Ich hoffe es kann uns jemand weiterhelfen?

Gruß BR in Not

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Community-Antworten (3)

Z
Zuli

19.02.2009 um 10:53 Uhr

Hallo BR in Not.

ein GdB von 20 reicht nicht aus für eine Schwerbehinderung. In der Richtung sollte der Kollege versuchen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen um mindestens auf einen GdB von 30 zu kommen, dann könnte er einen Gleichstellungsantrag stellen. Fragt doch mal beim Integrationsamt nach, ob die trotzdem schon irgendwie helfen können, auch wenn der Kollege noch nicht zu den Schwerbehinderten zählt.

Habt Ihr eine SBV? Die muss auch mit ins Boot, denn sie darf den Kollegen auch jetzt schon beraten, gerade wenn er einen Antrag auf Verschlimmerung stellen wird.

Ist er wirklich durch seinen Beruf krank geworden, dann ist vielleicht auch die Berufsgenossenschaft mit im Boot?? Einfach mal anrufen und fragen. Dazu muss diese Erkrankung aber als Berufskrankheit anerkannt sein.

Bei einer Versetzung ist der BR doch in der Mitbestimmung. § 95 und § 99 BetrVG. Wurdet ihr denn letztes Jahr gehört? Hat jetzt irgendjemand ausgewertet, ob sich für den Kollegen etwas gebessert hat?? Wenn es in der Produktion so laut ist, muss vielleicht sowieso ein besserer Gehörschutz eingesetzt werden, damit nicht noch mehr Kollegen erkranken. Vielleicht würde so ein Gehörschutz ausreichen, dass der Kollege wieder dort arbeiten könnte. Hier könntet Ihr die Fachkraft für Arbeitssicherheit einschalten.

Vielleicht kann man ja bei einer endgültigen Versetzung mit dem AG verhandeln, dass zumindest ein Teil des ehemaligen Verdienstes als Besitzstand erhalten bleibt?

Es ergeben sich viele Fragen, aber vielleicht bringen sie Euch etwas Licht ins Dunkel. Viel Erfolg. Zuli

R
Rapper22

19.02.2009 um 16:43 Uhr

@BR in Not,

anmerken kann man dazu noch, dass die Versetzung ja vom Arbeitgeber ausgeht und dieser will, dass der Kollege im Lager arbeitet. Somit hat er zumindest für ein halbes Jahr den gleichen Verdienst zu bekommen, wie er bisher hatte. Danach kann der Arbeitgeber eine Anpassung vornhmen, muß aber verschiedene Lohnerhöhungen und Arbeitsjahre, die der Kollege vorher hatte, mit berücksichtigen.

MfG

Rapper22

BIN
BR in Not

20.02.2009 um 12:19 Uhr

Hallo Zuli, Hallo Rapper22, ich danke euch für die für mich sehr hilfreichen Zeilen, werde die Vorschläge von euch aufnehmen und mich mit den zuständigen Behörden auseinandersetzen.

Nochmal vielen Dank und ein schönes Wochenende.

BR in Not

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