Erstellt am 19.02.2009 um 09:59 Uhr von Zuli
Hallo Diagono,
der Firma muss eine Kopie Deines Ausweises reichen. Im Feststellungsbescheid steht schließlich auch die Diagnose und die muss der AG nicht wissen. Habt Ihr eine Schwerbehindertenvertretung bei Euch, dann melde Dich auch bei der, ansonsten zumindest beim Betriebsrat. Hast du allerdings behinderungsbedingt Probleme, Deinen Job auszuführen oder brauchst irgendwelche Hilfsmittel o.ä. solltest Du das nach Rücksprache mit SBV oder BR mit dem AG klären.
Dir steht durch die Schwerbehinderung eine Woche mehr Urlaub pro Jahr zu. Er muss rückwirkend anteilig gewährt werden ab dem Datum ab dem die Schwerbehinderung gilt.
Viele Grüße
Zuli