Erstellt am 18.02.2009 um 20:09 Uhr von Troisdorfer
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BITTE MEHR INPUT !
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Erstellt am 18.02.2009 um 20:11 Uhr von DonJohnson
@Paule
Ohne Sachgrund hast du bewußt oder unbewußt die richtige Antwort gegeben! Maximal 3 Verlängerungen innerhalb 2 Jahren. Außnahmen: siehe §14 Abs 2a und Abs 3 Teilzeit und Befristungs Gesetz
Mit Sachgrund: keine Beschränkung
Erstellt am 18.02.2009 um 20:13 Uhr von DonJohnson
@Troisdorfer
Wofür benötigst du mehr Infos?
Erstellt am 18.02.2009 um 20:13 Uhr von Mona-Lisa
@Paule,
3 x innerhalb von zwei Jahren.....
Da ist der Fantasie des AG's keine Grenzen gesetzt!
Erstellt am 18.02.2009 um 20:19 Uhr von Troisdorfer
Ich würde schon gerne wissen um welche Art Vertrages sich handelt .
Erstellt am 18.02.2009 um 20:21 Uhr von Mona-Lisa
@Paule,
lasses raus! "Troisdorfer" hat heute abend sonst echte Einschlafprobleme!
Erstellt am 18.02.2009 um 20:24 Uhr von Troisdorfer
@Mona-Lisa
NeeNee,so schlimm ist es noch nicht ....
Neugierig bin ich aber schon !!!
Erstellt am 18.02.2009 um 20:33 Uhr von DonJohnson
@Troisdorfer
*Ich würde schon gerne wissen um welche Art Vertrages sich handelt .*
Um einen befristeten - lach - Rest siehe 114007
Bitte keine schlaflose Nacht haben.... Bitte bitte bitte...
Erstellt am 18.02.2009 um 21:57 Uhr von Paule1223
ja um einen befristeten , die Frage war ja auch wie lange der AG verlängern kann ( in welchen Abschnitten ) wie auch von Mona - Lisa richtig erkannt wurde .... was es da jetzt zum lachen gibt weiß ich nicht ?
Erstellt am 18.02.2009 um 22:01 Uhr von Mona-Lisa
@Paule,
Karneval, Fasching, Fasnet!
Denk dir nichts, auch Betriebsräte drehen in der 5. Jahreszeit ihre Runden!
Erstellt am 18.02.2009 um 22:07 Uhr von DonJohnson
@Paule
Wieso beziehst du mein "lach" auf dich? So kann es doch gar nciht gemeint sein von mir. Troisdorfer schrieb: "Ich würde schon gerne wissen um welche Art Vertrages sich handelt ." darauf schrieb ich dann "Um einen befristeten - lach - Rest siehe 114007"
Genau genommen mein lieber Paule, habe ich es ja auch richtig erkannt. Schau dir mal meine Antwort Nr 114007 an. Dort gab ich dir ohne Infos ob es sich um einen mit oder ohne Sachgrund befristeten handelt weitere Infos. Denn auch bei neu gegründeten Firmen oder bei älteren MA die länger arbeitssuchend waren, ist die Regelung mit 3x verlängern maximal 2 Jahre nciht existent. Darum schrieb ich dir, wo genau du das nachlesen kannst! Na, ich glaube noch genauer geht es nciht.
Nichts für ungut, das - lach - war nciht für dich gemeint! Na du mußt ja ne Meinung von mir haben - tse tse tse
Dennoch hoffe ich dir geholfen zu haben
Gruß
DJ
Erstellt am 18.02.2009 um 22:21 Uhr von Paule1223
ok, ok
Schande über mein Haupt , hatte es verwechselt , warum ? frag mich nicht ,-)
danke DJ :-)
Erstellt am 18.02.2009 um 22:23 Uhr von DonJohnson
@Paule
Hey, null Problemo
Erstellt am 19.02.2009 um 05:42 Uhr von Troisdorfer
@Don Johnson
Ich sag nicht ...
Erstellt am 19.02.2009 um 14:51 Uhr von DonJohnson
@Troisdorfer
Hä??? Was sagst du nciht? Nun ich für meine person schrieb "Troisdorfer schrieb: " was meinst du genau?