Hat eine Entfristungsklage nach 10 Verlängerungen Aussicht auf Erfolg?
hallo, hier bin ich mal wieder, frisch gewählt und immer noch keine Schulung (erst im Oktober). Wir haben eine junge Kollegin, die wurde nach der Ausbildung befristet übernommen und hat seither 10 !!! Verlängerungen gehabt, aus unterschiedlichsten Gründen (TzBfG, für erkrankte Kollegen usw.). Der bisherige BR hatte stets zugestimmt. Jetzt, nach 6 Jahren soll sie auf einmal nicht weiter verlängert werden. Wie sind Eure Erfahrungen - hätte sie Chancen bei einer Entfristungsklage, oder gibt es das nicht mehr?
Community-Antworten (6)
16.08.2006 um 11:50 Uhr
die gibt es noch immer. im prozess kommt es aber nur darauf an, ob die letzte befristung rechtmäßig erfolgt ist. daher sollte man sich diese genau anschauen
16.08.2006 um 12:21 Uhr
Wenn der AG alle Befristungen mit Sachgrund vorgenommen hat, dürfte kaum Aussicht auf Entfristung bestehen.
16.08.2006 um 12:44 Uhr
@rollie
es kommt nur auf die letzte befristung an. die vorherigen können unwirksam sein wie die pest - egal! das prüft das gericht leider nicht!
16.08.2006 um 13:48 Uhr
Allerdings könnte die Zahl der sachlich begründeten Befristungen doch darauf hinweisen dass hier eigentlich eine unbefristete Stelle vorgelegen hat. Die Anforderungen an die Qualität des Sachgrundes steigen von Befristung zu Befristung. Wenn z.B. auf Grund der Größe (und Altersstruktur) der Abteilung "immer" irgend eine Mitarbeiterin schwanger ist, dann könnte der Sachgrund "Mutterschutzvertretung Frau Johanna Ungfrau" letztendlich nicht mehr ausreichend sein. Das wird aber nur ein Anwalt an Hand aller Fakten prüfen können.
16.08.2006 um 17:09 Uhr
du hast ja wirklich recht lieber ramses! nur leider kann der BR die Kollegin nicht wirklich unterstützen, da dies eine frage des individualrechst ist und wenn man die rechtsprechung des BAG zur darlegungslast des AG bei befristung wg. Projekt oder Hochschulbereich sieht wird einem als AN fast schlecht. da wird dem mißbrauch tür und tor geöffnet
16.08.2006 um 18:14 Uhr
Ich wollte ja auch nur wissen, ob es überhaupt noch Sinn macht, der Kollegin den Gang zum Anwalt anzuraten. Rechtsschutz hat sie und den Rest wird sie dann allein machen müssen. Schlechter werden kann es jedenfalls nicht, als arbeitslos zu werden. Aber interessieren tut`s mich eben doch, ob sie wenigstens ein bischen Aussicht auf Erfolg hat.
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