Erstellt am 16.08.2006 um 09:50 Uhr von paula
die gibt es noch immer. im prozess kommt es aber nur darauf an, ob die letzte befristung rechtmäßig erfolgt ist. daher sollte man sich diese genau anschauen
Erstellt am 16.08.2006 um 10:21 Uhr von Rollie
Wenn der AG alle Befristungen mit Sachgrund vorgenommen hat, dürfte kaum Aussicht auf Entfristung bestehen.
Erstellt am 16.08.2006 um 10:44 Uhr von paula
@rollie
es kommt nur auf die letzte befristung an. die vorherigen können unwirksam sein wie die pest - egal! das prüft das gericht leider nicht!
Erstellt am 16.08.2006 um 11:48 Uhr von Ramses II
Allerdings könnte die Zahl der sachlich begründeten Befristungen doch darauf hinweisen dass hier eigentlich eine unbefristete Stelle vorgelegen hat. Die Anforderungen an die Qualität des Sachgrundes steigen von Befristung zu Befristung. Wenn z.B. auf Grund der Größe (und Altersstruktur) der Abteilung "immer" irgend eine Mitarbeiterin schwanger ist, dann könnte der Sachgrund "Mutterschutzvertretung Frau Johanna Ungfrau" letztendlich nicht mehr ausreichend sein. Das wird aber nur ein Anwalt an Hand aller Fakten prüfen können.
Erstellt am 16.08.2006 um 15:09 Uhr von paula
du hast ja wirklich recht lieber ramses! nur leider kann der BR die Kollegin nicht wirklich unterstützen, da dies eine frage des individualrechst ist und wenn man die rechtsprechung des BAG zur darlegungslast des AG bei befristung wg. Projekt oder Hochschulbereich sieht wird einem als AN fast schlecht. da wird dem mißbrauch tür und tor geöffnet
Erstellt am 16.08.2006 um 16:14 Uhr von de Gaulle II
Ich wollte ja auch nur wissen, ob es überhaupt noch Sinn macht, der Kollegin den Gang zum Anwalt anzuraten. Rechtsschutz hat sie und den Rest wird sie dann allein machen müssen. Schlechter werden kann es jedenfalls nicht, als arbeitslos zu werden.
Aber interessieren tut`s mich eben doch, ob sie wenigstens ein bischen Aussicht auf Erfolg hat.