Erstellt am 18.02.2009 um 15:23 Uhr von Lotte
wiesel,
ist der Kollege anerkannt als Schwerbehinderter? Dann würde der § 81 (4) SGB IX helfen.
Hat er diesen Status nicht, dann wäre es wichtig zu wissen, ob die Arbeit in verschiedenen Bereichen vom AV vorgesehen und bei Euch üblich ist. Außerdem wäre wichtig zu prüfen, ob es nachvollziehbare Gründe für den Wunsch des AG gibt.
Wenn der Kollege schon längere Zeit nur im Kühlhaus abeitet, würde ich als BR immer so argumentieren, dass alles andere eine Versetzung darstellt und folglich die Zustimmung des BR benötigt wird...
Erstellt am 18.02.2009 um 16:17 Uhr von Rapper22
@wiesel,
was macht denn der Kollege konkret? Welche Arbeiten sind das?
Das wäre vielleicht günstiger für eine Kommentierung und Hilfe.
Hat der Kollege ein ärztliches Attest über seine Staubalergie und sein Astma?