W.A.F. LogoSeminare

gesundheitliche einschränkung am arbeitsplatz

W
wiesel
Nov 2016 bearbeitet

ein mitarbeiter unserer firma leidet unter einer staubalergie und astma! zur zeit ist er im kühlhaus eingesetzt (kaum staub)!der arbeitgeber verlangt jetzt von ihm, dass er auch in anderen bereichen arbeiten soll. das heißt, im trockenlager (viel staub)!kann der arbeitgeber das vom mitarbeiter,trotz gesundheitlicher einschränkung verlangen ???

4.81202

Community-Antworten (2)

L
Lotte

18.02.2009 um 16:23 Uhr

wiesel, ist der Kollege anerkannt als Schwerbehinderter? Dann würde der § 81 (4) SGB IX helfen. Hat er diesen Status nicht, dann wäre es wichtig zu wissen, ob die Arbeit in verschiedenen Bereichen vom AV vorgesehen und bei Euch üblich ist. Außerdem wäre wichtig zu prüfen, ob es nachvollziehbare Gründe für den Wunsch des AG gibt. Wenn der Kollege schon längere Zeit nur im Kühlhaus abeitet, würde ich als BR immer so argumentieren, dass alles andere eine Versetzung darstellt und folglich die Zustimmung des BR benötigt wird...

R
Rapper22

18.02.2009 um 17:17 Uhr

@wiesel,

was macht denn der Kollege konkret? Welche Arbeiten sind das? Das wäre vielleicht günstiger für eine Kommentierung und Hilfe. Hat der Kollege ein ärztliches Attest über seine Staubalergie und sein Astma?

Ihre Antwort