Ablehnung zur Einstellung aufgrund fehlender BV?
Hallo zusammen.
Wir sollten zur Einstellung von 2 Festkräften zustimmen. Neben dem Jahresgehalt sollen die Mitarbeiter zusätzlich ein variables Gehalt erhalten. Die Berechnung erfolgt nach einer gesonderten Zielvereinbarung. Betroffen ist der Bereich Call-Center. Details zu den Zielen liegt uns nicht vor. Soweit uns bekannt ist, wurden auch keine Ziele vereinbart bzw. im Vertrag festgehalten.
In den bisherigen Verträgen wurde eine solche Regelung nicht getroffen. Zudem haben wir auch keine BV über ein kollektives Zielvereinbarungssystem (wird gerade verhandelt).
Können wir der Einstellung aufgrund dieser Tatsachen absagen?
Benötige dringend eure Hilfe.
Vielen Dank und Gruß,
Huseyin
Community-Antworten (5)
18.02.2009 um 10:30 Uhr
Hallo huseyin75, der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG widersprechen.
18.02.2009 um 10:48 Uhr
Hallo pit47.
Also würde das bedeuten, dass wir der Einstellung zustimmen, jedoch es ablehnen, dass diese Mitarbeiter zum Call-Center zugeordnet werden?
Habe ich es richtig verstanden?
Können dann diese Mitarbeiter im Call-Center dennoch arbeiten?
Vielen Dank und Gruß,
Huseyin
18.02.2009 um 10:50 Uhr
@all Auf welcher Grundlage soll die Vergütung des AN denn abgelehnt werden? Ich erkenne keinen!
18.02.2009 um 11:03 Uhr
Hallo Kölner.
Ich sehe folgende Probleme:
-
Wir haben derzeit keine BV über ein kollektives Zielvereinbarungssystem.
-
Bei Vertragsabschluss wird den neuen Mitarbeitern nicht mitgeteilt, was diese Ziele sind und ob es zum Beispiel eine Staffelung je nach Zielerreichungsgrad gibt. Folglich steht in den Verträgen nicht, was vereinbart wurde.
-
Ist es rechtlich nicht bedenklich dann einige Zeit nach Vertragsabschluss Ziele festzulegen? Da die variable Vergütung zum Ende des Jahres erfolgen soll, müsste der Arbeitgeber ja theoretisch die gesetzten Ziele rückwirkend messen?
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Alle derzeit im Call-Center beschäftigten MA haben keine variable Vergütung, also keine Möglichkeit, zusätzlich Geld zu verdienen. Wäre das nicht eine Ungleichbehandlung?
Wie gesagt, wir sind uns nicht ganz sicher und erhoffen uns von euch eine Hilfestellung.
Vielen Dank und Gruß,
Huseyin
18.02.2009 um 11:04 Uhr
Hallo huseyin75, die neuen MA sollten nach den alten Verträgen bezahlt werden und im Call-Center arbeiten. Wenn dann die geplante BV vereinbart worden ist, gilt sie ja auch für die neuen MA.
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