Elternzeit: MA möchte wieder so arbeiten( 37Std./Woche) wie vor dem Mutterschutz. Frage: Muß der Chef den MA wieder wie vor dem Mutterschutz beschäftigen? Alter Arbeitsvertrag ist noch gültig. Es heisst auch: Chef muss den MA 3 Monate mit den alten Bedingungen weiter beschäftigen und kann anschließend einen Aufhebungsvertrag machen?