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Elternzeit

B
bede13
Nov 2016 bearbeitet

Elternzeit: MA möchte wieder so arbeiten( 37Std./Woche) wie vor dem Mutterschutz. Frage: Muß der Chef den MA wieder wie vor dem Mutterschutz beschäftigen? Alter Arbeitsvertrag ist noch gültig. Es heisst auch: Chef muss den MA 3 Monate mit den alten Bedingungen weiter beschäftigen und kann anschließend einen Aufhebungsvertrag machen?

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Community-Antworten (1)

KH
Kleine Hexe

18.02.2009 um 09:11 Uhr

Die Mitarbeiterin kann problemlos nach dem Mutterschutz wieder mit dem alten Vertrag von 37 Std./Wo arbeiten sie hat dann aber KEINE Elternzeit. In der Elternzeit sind nur max. 30 Std. möglich. Daraus folgt: wenn die Mitarbeiterin nicht in Elternzeit ist kann sie gekündigt werden mit der üblichen Kündigungsfrist und natürlich entsprechendem Grund. Kommt die Mitarbeiterin nur für 30 Std. und nimmt Elternzeit braucht der AG die Zustimmung des entsprechenden Amtes (z.B. Gewerbeaufsichtsamt).

Genauer nachzulesen im MuSchG und im BEEG.

Grüße Kleine Hexe

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