Erstellt am 18.02.2009 um 08:11 Uhr von Kleine Hexe
Die Mitarbeiterin kann problemlos nach dem Mutterschutz wieder mit dem alten Vertrag von 37 Std./Wo arbeiten sie hat dann aber KEINE Elternzeit. In der Elternzeit sind nur max. 30 Std. möglich.
Daraus folgt: wenn die Mitarbeiterin nicht in Elternzeit ist kann sie gekündigt werden mit der üblichen Kündigungsfrist und natürlich entsprechendem Grund.
Kommt die Mitarbeiterin nur für 30 Std. und nimmt Elternzeit braucht der AG die Zustimmung des entsprechenden Amtes (z.B. Gewerbeaufsichtsamt).
Genauer nachzulesen im MuSchG und im BEEG.
Grüße
Kleine Hexe