Erstellt am 17.02.2009 um 12:40 Uhr von RolfH
Hallo,
was heißt aus der Sicht des Wahlvorstands nicht geeignet?? Sind das leitende Angestellte?
Bitte mehr Details - danke.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:42 Uhr von pit47
@ mockspeter,
wer wählbar ist, ist im § 8 BetrVG geregelt.
Euer WV will Bewerber ablehnen, weil sie ihrer Ansicht nicht geeignet sind?
Also, wenn ich denn ein bekennender Linker mit grünen Hintergrund und schwarzer Hautfarbe bin, könnte ich in deren Augen nicht geeignet sein.
Solch einen WV sollte man das Grundgesetz um die Ohren schlagen.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:46 Uhr von Lotte
mockspeter,
super...weil sie die nötige Reife nicht vorweisen? ...weil sie das falsche Parteibuch haben oder gar keins? ...weil sie keine Kekse mitbringen?
Als Gründe, Wahlvorschläge abzulehnen, zählen ausschließlich die, die in der WO benannt sind. Und natürlich: siehe pit
Erstellt am 17.02.2009 um 12:47 Uhr von nicoline
@mockspeter
Bei der BR Wahl geht es nicht um Eignung sondern einzig um Wählbarkeit und die "Sicht" des WV spielt nur dann eine Rolle, wenn der Bewerber auf Grund nicht vorhandener Wählbarkeit, welche im Gesetz festgelegt ist, "nicht geeignet" ist.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:57 Uhr von Jube
@mockspeter
Ich denke, Euer Wahlvorstand sollte dringendst ein dementsprechendes Seminar besuchen, sonst drohen evtl. noch ungültige Wahlen (wer weiss, was denen sonst noch einfällt!)
Erstellt am 17.02.2009 um 13:27 Uhr von Erwin
@mockspeter
Du müsstest Dich alleine wegen dieser Frage als erster selbst ausschließen, also sowohl als VW wie auch als BR
Erstellt am 17.02.2009 um 13:57 Uhr von DocPille
@All
Ich bin mir nicht sicher ob hier Neuwahlen von Nöten sind.
Erstellt am 17.02.2009 um 14:15 Uhr von DocPille
@Mockspeter
Warum müsst ihr neu wählen,wann hattet ihr denn die letzte Wahl,und wann hattet ihr die 50%