Ablehnung Bewerber für BR - durch den Wahlvorstand?
Hallo, bei uns finden im Mai 2009 Neuwahlen statt, da sich der Betrieb seit der letzten Wahl um mehr als 50 % vergrößert hat. Bei der Vorbereitung zur Wahl kam die Frage auf, ob der Wahlvorstand auch Bewerber ablehnen kann? Also Bewerber, die aus Sicht des WV nicht geeignet sind.
Community-Antworten (8)
17.02.2009 um 13:40 Uhr
Hallo,
was heißt aus der Sicht des Wahlvorstands nicht geeignet?? Sind das leitende Angestellte?
Bitte mehr Details - danke.
17.02.2009 um 13:42 Uhr
@ mockspeter, wer wählbar ist, ist im § 8 BetrVG geregelt. Euer WV will Bewerber ablehnen, weil sie ihrer Ansicht nicht geeignet sind? Also, wenn ich denn ein bekennender Linker mit grünen Hintergrund und schwarzer Hautfarbe bin, könnte ich in deren Augen nicht geeignet sein. Solch einen WV sollte man das Grundgesetz um die Ohren schlagen.
17.02.2009 um 13:46 Uhr
mockspeter, super...weil sie die nötige Reife nicht vorweisen? ...weil sie das falsche Parteibuch haben oder gar keins? ...weil sie keine Kekse mitbringen? Als Gründe, Wahlvorschläge abzulehnen, zählen ausschließlich die, die in der WO benannt sind. Und natürlich: siehe pit
17.02.2009 um 13:47 Uhr
@mockspeter Bei der BR Wahl geht es nicht um Eignung sondern einzig um Wählbarkeit und die "Sicht" des WV spielt nur dann eine Rolle, wenn der Bewerber auf Grund nicht vorhandener Wählbarkeit, welche im Gesetz festgelegt ist, "nicht geeignet" ist.
17.02.2009 um 13:57 Uhr
@mockspeter Ich denke, Euer Wahlvorstand sollte dringendst ein dementsprechendes Seminar besuchen, sonst drohen evtl. noch ungültige Wahlen (wer weiss, was denen sonst noch einfällt!)
17.02.2009 um 14:27 Uhr
@mockspeter
Du müsstest Dich alleine wegen dieser Frage als erster selbst ausschließen, also sowohl als VW wie auch als BR
17.02.2009 um 14:57 Uhr
@All
Ich bin mir nicht sicher ob hier Neuwahlen von Nöten sind.
17.02.2009 um 15:15 Uhr
@Mockspeter
Warum müsst ihr neu wählen,wann hattet ihr denn die letzte Wahl,und wann hattet ihr die 50%
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