Erstellt am 17.02.2009 um 10:53 Uhr von RolfH
@WK-KW
anbei Auszug aus der Wahlordnung:
"§ 2 Wählerliste
(1) Der Wahlvorstand hat für jede Betriebsratswahl eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die Wahlberechtigten sollen mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. Die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht passiv Wahlberechtigten sind in der Wählerliste auszuweisen.
(2) Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat den Wahlvorstand insbesondere bei Feststellung der in § 5 Abs. 3 des Gesetzes genannten Personen zu unterstützen."
Es steht nirgends geschrieben in welcher Form - also ist eine Excel-Liste machbar.
Erstellt am 17.02.2009 um 10:57 Uhr von Rapper22
@WK-KW,
der AG wird die liste der Mitarbeiter schon in form einer Exel-Datei haben. Ist ja bei uns genauso.
Er hat laut BetrVG dann die Pflicht, diese Liste als gedruckte Version dem Wahlvorstand zu geben, damit der dann feststellen kann, welche Mitarbeiter wahlberechtigt sind. Dort stehen ja Daten drin, die für die breite Öffendlichjeit eigentlich nicht zugänglich sein soll. Deshalb wird er diese Liste auch nicht als Exel-Datei an den Wahlvorstand übermitteln sondern immer in Papierform.
MfG
Rapper22
Erstellt am 17.02.2009 um 11:05 Uhr von RolfH
@Rapper22
Wenn der AG will kann er die Liste auch als Excel-Datei an den Wahlvorstand weiterleiten. Machen wir schon lange so. Ist dann zum Bearbeiten und Übertragen in den offiziellen Aushang der Liste einfacher.
Es steht nirgends in der Wahlordnung, dass der AG die Liste in ausgedruckter Form übergeben muss.
Erstellt am 17.02.2009 um 11:19 Uhr von WK-KW
@all
Danke für die Antworten.
Meiner Meinung nach ist der AG dafür verantwortlich, dass in dieser Excelliste nicht mehr Informationen enthalten sind, als zur Wahl notwendig.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:01 Uhr von Jumper
@all
also das übermitteln der Daten per E-Mail halte ich auf Grund des Datenschutzes für fragwürdig.
Was passiert wenn jemand an die Daten gelangt?????
Erstellt am 17.02.2009 um 12:05 Uhr von RolfH
@Jumper
ja natürlich müssen alle Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
Was passiert, wenn jemand mit einer ausgedruckten Liste nicht sorgfältig umgeht, sie in den Papierkorb wirft, wenn er sie nicht mehr braucht, sie kopiert und und und
Das ist zumindest genau so fragwürdig.
Entscheidend ist doch wie jemand damit umgeht und alle Regelungen sorgfältig einhält.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:24 Uhr von Jumper
@RolfH
Da ist der Punkt wie jemand mit den Daten umgeht.
Darauf wollte ich ja hinweisen.
Wenn die Daten nicht verschlüsselt übermittelt werden ist es für einige Leute möglich diese E-Mail abzufangen und zu Lesen ohne das man es mitbekommt.
Und, nicht irgend jemand bekommt diese Wählerliste sondern der Wahlvorstand, also hinkt dein Vergleich mit dem Papierkorb einwenig.
Erstellt am 17.02.2009 um 12:44 Uhr von RolfH
Hallo Jumper
ja, da sind wir uns ja ziemlich einig. Verschlüsselung ist klar - läuft auch so.
Mein Vergleich hinkt trotzdem nicht, denn es gibt sicher auch Wahlvorstände, die mit einer "Papierliste" nicht so umgehen, wie sie sollten. dann kann auch ein Unbefugter an die Daten kommen. Alles schon vorgekommen.
Gruß