Nun zum Kern der Frage: Der AG bringt die Beschäftigten, die einen größeren Zeitaufwand als 1 1/4 Stunden für die Anfahrt zur mehr als 50 km vom Betrieb entfernten Baustelle haben, auf seine Kosten in einem Hotel unter, das im Umkreis von maximal 20 km von der Baustelle entfernt liegt. Damit, so seine Auffassung, sei der Zeitaufwand für die tägliche Fahrt zur Baustelle ja geringer als 1 1/4 Stunden und deshalb keine Auslösung zu zahlen.
Es ist hier offenbar zu klären, ob unter dem Begriff "Wohnung" die Meldeadresse des AN zu verstehen ist, oder die vom AG zur Verfügung gestellte Unterkunft.
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