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Betriebsvereinbarung kündigen, wie gehts dann weiter?

I
idref
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben eine Betriebsvereinbarung über die Bezahlung für die Fahrten zu unseren Baustellen. Da wir heute wesentlich länger und weiter zu den Baustellen unterwegs sind, und unsere BV bei 40KM aufhört wollen wir dieses ändern. Da wir schon mal beim AG vorgefühlt haben und der dazu nicht richtig bereit ist, wollen wir diese wahrscheinlich kündigen. Wenn man dann aber zu keiner neuen Einigung kommt, was passiert dann: Gilt dann das was vorher war? Oder? Über eure Hilfe wäre ich sehr Dankbar.

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Community-Antworten (10)

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Ulrik

12.06.2012 um 14:44 Uhr

Kommt drauf an, was ihr in der jetzigen BV vereinbart habt. Im regelfall ist im letzten Passus eine Nachwirkung vereinbart. Sprich, die BV gilt so lange weiter, bis eine Neue abgeschlossen ist. Wenn nicht, dann nicht. ausser es greift § 77 BetrVG bez. der Nachwirkung.

Gilt bei euch denn ein Tarifvertrag?

G
Globus

12.06.2012 um 17:06 Uhr

Also, ich antworte jetzt zuerst auf diesen hier geschilderten Fall...

"Im regelfall ist im letzten Passus eine Nachwirkung vereinbart."

ein solcher Passus ist nicht notwendig, da es sich hier um eine erzwingbare BV handelt. Die entfaltet also grundsätzlich in den erzwingbaren Teilen nach. Und nu kommt es - sollte aber in der Tat der 77,3 in Frage kommen, und der AG dieses wissen, kann er sie vom ArbG für ungültig erklären. Diesen Fall können wir hier aber momentan nciht beurteilen.

"Wenn man dann aber zu keiner neuen Einigung kommt, was passiert dann" Solltet ihr in der Mitbestimmung sein, kann es zu diesem Fall nciht kommen - einigt ihr euch nicht, folgt die Einigungsstelle. Bis zur Einigung dort, oder aber bis zum Spruch der Einigungsstelle, wirkt die alte einfach nur nach - also das was davor gilt, ist erstmal weg. Es sei denn (aber das ist grundsätzlich so), dass die AV was günstigeres für den AN regeln - wage ich in diesem Fall aber fast zu bezweifeln...

Nur so nebenbei - wenn der AG nciht verhandeln will, bleibt euch nichts anderes übrig, als die bestehende BV zu kündigen - macht ihr das nciht, muß er sich in der Tat nciht mit euch an den Verhandlungstisch setzen - erst wenn ihr sie gekündigt habt, könnt ihr ihn in die Einigungsstelle zwingen...

Zu dem Thema ist noch sooooo viel zu sagen, aber zu viele Infos könnten auch Hemmend sein. Solltest du also noch Fragen haben, ruhig raus damit :-D

I
idref

12.06.2012 um 19:51 Uhr

Erst mal Danke für eure Antworten, ich will das ganze mal noch ein bisschen vertiefen. Wir sind im Baugewerbe tätig und haben somit einen Tarifvertrag. Da bei uns erst ab Baustelle bezahlt (wie üblich am Bau / Tarifvertrags mäßig habe ich auch noch nichts anderes gefunden) wird, haben wir eine BV getroffen wo dem Fahrer und Beifahrer Pauschal etwas zusteht. Da wir damals nur von einer Baustellen Entfernung von 40KM ausgegangen. Da unser Baustellen aber immer weiter werden, würden wir dieses gerne ändern nur unser Chef ist da nicht begeistert von. Da dieses meiner Meinung (aus dem Tarifvertrag wird man nicht richtig schlau) eine Übertarifliche Leistung ist und in der BV nichts vereinbart ist was im Falle einer Kündigung zu regeln ist. Daher weiß ich nicht ob ich mich bei einer Kündigung in eine schlechten Position befinde. Danke im voraus.

B
BRMler

12.06.2012 um 20:44 Uhr

Globus, wo bitte ergibt sich hier die Erzwingbarkeit??

Wenn es um.Spesen usw geht waere sie nicht gegeben.

Sie waere nur gegeben wenn es um die Arbeitszeit geht.

G
Globus

13.06.2012 um 19:28 Uhr

BRMler aber ist es nicht genau das? Wann und wo die Arbeit beginnt und endet? Ob im Betrieb oder auf der Baustelle?

K
Kulum

13.06.2012 um 19:37 Uhr

Wenn man es aber als Arbeitszeit betrachtet (was ich tue), dann kann die BV bestenfalls Zuschläge regeln (wofür auch immer die dann wären). Nicht aber die Bezahlung für die Fahrten. Das ist dann eben, wenigstens für den Fahrer, Arbeitszeit und die ist dann auch so zu vergüten

P
Petrus

13.06.2012 um 19:48 Uhr

@idref: Siehe Forum beim anderen Seminaranbieter! Dort waren die Antworten doch richtig gut...

Für die anderen hier:

  1. Die BV ist wegen 77.3 unwirksam.
  2. Der BRTV Bau, in dem genau diese Fragen beantwortet werden, ist glücklicherweise auf der Liste von Frau von der Leyen: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf?__blob=publicationFile
  3. Was dort geregelt wird, ist auch für Laien verständlich hier erklärt: http://www.igbau.de/Binaries/Binary10495/Ausloese_Unterkunft_Fahrtkosten_GS_Extra_2011_3.pdf
G
Globus

13.06.2012 um 20:13 Uhr

Petrus habe mir nciht die Mühe gemacht zu gucken, ob das durch TV geregelt ist ;-)

Kulum na, ein wenig mehr Fantasie hätte ich dir zugetraut ;-)

P
Petrus

14.06.2012 um 12:31 Uhr

@globus: ich auch nicht. Das waren andere Diskutanten in einem anderen Forum (eines anderen Seminaranbieters)

G
Globus

14.06.2012 um 20:31 Uhr

cool 8-)

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