Erstellt am 15.02.2009 um 11:02 Uhr von Karla
@aufi
Er spricht Abmahnungen aus bzw. gab sie weiter, es gab Kündigungen von denen Du zu spät erfahren hast, Aufhebungsverträge wurden unterzeichnet...
Was hat Dein Kollege damit genau zu tun?
Ist er nur der Überbringer dieser Botschaften oder ist er maßgeblich beteiligt?
Wenn er an den Endscheidungen maßgeblich beteiligt ist, dann wäre zu prüfen, ob er nicht ein leitender Angestellter ist.
Ich würde ihn direkt auf das Problem ansprechen.
Nach dem Grund für sein Verhalten fragen und ihm auch aufzeigen, welche Folgen, bzgl. der Tätigkeit als BRM das für Ihn haben könnte.
Würde das auch erst einmal alleine und nicht vor dem gesamten Gremium machen.
Erstellt am 15.02.2009 um 11:14 Uhr von ridgeback
@aufi, @Karla,
für Abmahnungen muss man nicht leitender Angestellter sein.
Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern wie von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG [ Urteil vom 15.7.1992, 7 AZR 466/91 ] sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.
Erstellt am 15.02.2009 um 11:52 Uhr von Catweazle
@aufi,
bei Aufhebungsverträgen ist der BR außen vor.
"von Kündigungen wurde ich zu spät informiert "
Das verstehe ich nicht so ganz. Die Fristen beginnen erst mit der Anhörung des BR zu laufen. Wenn die Kündgung vorher ausgesprochen wurde ist sie unwirksam. Ich würde mich nicht beklagen.
Erstellt am 15.02.2009 um 11:53 Uhr von Karla
@ridgeback
Das ist schon klar...
Aber was ist mit der Besteiligung bei den Kündigungen...
Gibt es überhaupt eine oder läßt er sich nur als Potengänger benutzen...
Egal, ist ja auch eigentlich nicht die Frage gewesen...
Wünsche Dir erst einmal noch einen schönen Sonntag...
Erstellt am 15.02.2009 um 12:02 Uhr von pirat
@aufi,
Frage. "darf BR - Stellvertreter Abmahnungen schreiben?"
Antwort...IMHO....spricht er Abmahnungen nicht in seiner Funktion als BR Stelli aus....ergo...trifft das zu was @ridgeback schon schrieb.
@Catweazle,
sehe ich genau so!
Erstellt am 15.02.2009 um 12:10 Uhr von ridgeback
@Karla,
bei Kündigungen ist der BR selbstverständlich im Boot. Bei Aufhebung, siehe Catweazle.
Dir bzw. allen (auch) einen schönen Sonntag.
Erstellt am 15.02.2009 um 13:57 Uhr von Laffo
@aufi
Was möchtest du gerne tun? Den stvBRV aus dem BR kegeln?Dazu müsste er z.B. leitender Angestellter sein(?).Die Abwahl des stvBRV könnt ihr in der nächsten BR Sitzung in einem TOP beschließen.
ansonsten siehe "catweazle" -> § 102 Abs.1 S.3 BetrVG
Erstellt am 15.02.2009 um 14:16 Uhr von Karla
@ridgeback
ich glaube wir reden gerade an einander vorbei...
@aufi
kläre uns bitte eben darüber auf, in welcher Funktion Dein Kollege an den Kündigungen beteiligt war.
Nur als BRM oder auch als tech. Leiter der Abteilung?
Kann es angehen, dass Dein Kollege in der Funktion als tech. Leiter der Abteilung, maßgeblich an der Entscheidung beteiligt ist, welchem AN gekündigt wird?
>Hier wäre dann die Frage nach dem Leitenden Angestellten zu prüfen.
Hat er nur die Kündigung überbracht und Dich im Nachhinein darüber informiert, dass ein Kollege gekündigt wurde?
>Hier ist klar, dass die Kündigung unwirksam ist, weil es keine ordentliche Anhörung gab.
Zur Frage:
Ich würde es immer noch so machen, wie ich oben geschrieben habe...
Erstellt am 21.02.2009 um 10:17 Uhr von aufi
Danke für Eure Antworten !
Erstellt am 21.02.2009 um 10:27 Uhr von peanuts
"Vor 3 Tagen sprach er eine Abmahnung gegen einen Kollegen aus , bzw. gab sie ihm - gegen andere gab es auch schon Abmahnungen , "
Wenn er als disziplinarisches Vorgesetzter zur Erteilung einer Abmahnung berechtigt war, muss man das so akzeptieren. Außerdem ist der BR bei Abmahnungen nicht mit im Boot.
"von Kündigungen wurde ich zu spät informiert ,"
Was heißt "zu spät" konkret? Solange der BR ordnungsgemäß angehört wird und Anhörungsfristen gewahrt sind, gibt es kein "zu spät"! Dann hat ein BR noch immer die Möglichkeit, seine Bedenken oder einen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung formulieren zu können.
" bzw.wurden aufhebungsverträge von Kollegen unterzeichnet wo ich im nachhinein erst davon erfuhr ."
Aufhebungsverträge haben den BR auch nicht zu interessieren. Es handelt sich um eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen AG & AN. Wenn Eure KollegInnen so wenig Vertrauen zum BR haben und sich nicht vor Unterschrift auf einen Aufhebungsvertrag beraten lassen, solltet Ihr über Eure Außenwirkung nachdenken ...