W.A.F. LogoSeminare

Darf BR - Stellvertreter Abmahnungen schreiben?

A
aufi
Jan 2018 bearbeitet

Mein Stellvertreter ,war in unserer Firma jahrelang Betriebsschlosser - war auch mehrere Jahre als Betriebsratsvorsitzender tätig, ich löste ihn vor 7 Jahren ab und innerhalb der letzten Jahre stieg er zum techn.Leiter einer Abteilung auf wohl auch wegen seiner kooperationsfähigkeit mit der Geschäftsleitung - welche Ihm das jetzt vergoldet .Er hat DAS sagen in der Firma überhaupt !!! Vor 3 Tagen sprach er eine Abmahnung gegen einen Kollegen aus , bzw. gab sie ihm - gegen andere gab es auch schon Abmahnungen , von Kündigungen wurde ich zu spät informiert , bzw.wurden aufhebungsverträge von Kollegen unterzeichnet wo ich im nachhinein erst davon erfuhr . Was haltet Ihr davon ??in einem Jahr haben wir ja BR Wahlen , soll man es so jetzt lassen .

7.307010

Community-Antworten (10)

K
Karla

15.02.2009 um 12:02 Uhr

@aufi

Er spricht Abmahnungen aus bzw. gab sie weiter, es gab Kündigungen von denen Du zu spät erfahren hast, Aufhebungsverträge wurden unterzeichnet...

Was hat Dein Kollege damit genau zu tun? Ist er nur der Überbringer dieser Botschaften oder ist er maßgeblich beteiligt? Wenn er an den Endscheidungen maßgeblich beteiligt ist, dann wäre zu prüfen, ob er nicht ein leitender Angestellter ist.

Ich würde ihn direkt auf das Problem ansprechen. Nach dem Grund für sein Verhalten fragen und ihm auch aufzeigen, welche Folgen, bzgl. der Tätigkeit als BRM das für Ihn haben könnte. Würde das auch erst einmal alleine und nicht vor dem gesamten Gremium machen.

R
ridgeback

15.02.2009 um 12:14 Uhr

@aufi, @Karla, für Abmahnungen muss man nicht leitender Angestellter sein. Die Abmahnung kann durch den Arbeitgeber selbst, von bevollmächtigten Vertretern wie von Vorgesetzten ausgesprochen werden. Denn nach der Rechtsprechung des BAG [ Urteil vom 15.7.1992, 7 AZR 466/91 ] sind alle Mitarbeiter abmahnungsberechtigt, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung dazu befugt sind, Anweisungen bezüglich des Orts, der Zeit sowie der Art und Weise der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung zu erteilen.

C
Catweazle

15.02.2009 um 12:52 Uhr

@aufi,

bei Aufhebungsverträgen ist der BR außen vor.

"von Kündigungen wurde ich zu spät informiert "

Das verstehe ich nicht so ganz. Die Fristen beginnen erst mit der Anhörung des BR zu laufen. Wenn die Kündgung vorher ausgesprochen wurde ist sie unwirksam. Ich würde mich nicht beklagen.

K
Karla

15.02.2009 um 12:53 Uhr

@ridgeback

Das ist schon klar... Aber was ist mit der Besteiligung bei den Kündigungen... Gibt es überhaupt eine oder läßt er sich nur als Potengänger benutzen...

Egal, ist ja auch eigentlich nicht die Frage gewesen... Wünsche Dir erst einmal noch einen schönen Sonntag...

P
pirat

15.02.2009 um 13:02 Uhr

@aufi, Frage. "darf BR - Stellvertreter Abmahnungen schreiben?" Antwort...IMHO....spricht er Abmahnungen nicht in seiner Funktion als BR Stelli aus....ergo...trifft das zu was @ridgeback schon schrieb.

@Catweazle, sehe ich genau so!

R
ridgeback

15.02.2009 um 13:10 Uhr

@Karla, bei Kündigungen ist der BR selbstverständlich im Boot. Bei Aufhebung, siehe Catweazle. Dir bzw. allen (auch) einen schönen Sonntag.

L
Laffo

15.02.2009 um 14:57 Uhr

@aufi

Was möchtest du gerne tun? Den stvBRV aus dem BR kegeln?Dazu müsste er z.B. leitender Angestellter sein(?).Die Abwahl des stvBRV könnt ihr in der nächsten BR Sitzung in einem TOP beschließen.

ansonsten siehe "catweazle" -> § 102 Abs.1 S.3 BetrVG

K
Karla

15.02.2009 um 15:16 Uhr

@ridgeback ich glaube wir reden gerade an einander vorbei...

@aufi kläre uns bitte eben darüber auf, in welcher Funktion Dein Kollege an den Kündigungen beteiligt war. Nur als BRM oder auch als tech. Leiter der Abteilung?

Kann es angehen, dass Dein Kollege in der Funktion als tech. Leiter der Abteilung, maßgeblich an der Entscheidung beteiligt ist, welchem AN gekündigt wird?

Hier wäre dann die Frage nach dem Leitenden Angestellten zu prüfen.

Hat er nur die Kündigung überbracht und Dich im Nachhinein darüber informiert, dass ein Kollege gekündigt wurde?

Hier ist klar, dass die Kündigung unwirksam ist, weil es keine ordentliche Anhörung gab.

Zur Frage: Ich würde es immer noch so machen, wie ich oben geschrieben habe...

A
aufi

21.02.2009 um 11:17 Uhr

Danke für Eure Antworten !

P
Peanuts

21.02.2009 um 11:27 Uhr

"Vor 3 Tagen sprach er eine Abmahnung gegen einen Kollegen aus , bzw. gab sie ihm - gegen andere gab es auch schon Abmahnungen , "

Wenn er als disziplinarisches Vorgesetzter zur Erteilung einer Abmahnung berechtigt war, muss man das so akzeptieren. Außerdem ist der BR bei Abmahnungen nicht mit im Boot.

"von Kündigungen wurde ich zu spät informiert ,"

Was heißt "zu spät" konkret? Solange der BR ordnungsgemäß angehört wird und Anhörungsfristen gewahrt sind, gibt es kein "zu spät"! Dann hat ein BR noch immer die Möglichkeit, seine Bedenken oder einen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung formulieren zu können.

" bzw.wurden aufhebungsverträge von Kollegen unterzeichnet wo ich im nachhinein erst davon erfuhr ."

Aufhebungsverträge haben den BR auch nicht zu interessieren. Es handelt sich um eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen AG & AN. Wenn Eure KollegInnen so wenig Vertrauen zum BR haben und sich nicht vor Unterschrift auf einen Aufhebungsvertrag beraten lassen, solltet Ihr über Eure Außenwirkung nachdenken ...

Ihre Antwort