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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung Betriebsratsarbeit - Wieviel Zeit kann ich mir als nicht freigestellter Betriebsratsvorsitzender nehmen?

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Scania
Jan 2018 bearbeitet

Wieviel Zeit kann ich mir als nicht freigestellter Betriebsratsvorsitzender(neugewählt)wöchentlich nehmen oder muss ich mich jedesmal nach 37.6 selbst freistellen oder bedarfs einer Einigung mit meinem Personaler???Wir sind ein logistischer Betrieb und ich fahre sonst Fernverkehr deshalb brauche ich die Zeit um Betriebsratsarbeit zu machen!!!Wer hat hier eine gute Idee oder Anregung für mich.Dankeschön schon im vorraus!!!!! P.S.nicht frewigestellt weil bloss 150 Mitarbeiter

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Community-Antworten (2)

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Karla

15.02.2009 um 11:01 Uhr

@Scania In Betrieben bis zu 199 Arbeitnehmer/innen erfolgt die Freistellung "nach Bedarf" (§ 37 Abs. 2). Hier gelten folgende Grundsätze: Die Arbeit für den Betriebsrat hat Vorrang vor ihrer beruflichen Tätigkeit!

Sie haben einen Rechtsanspruch auf Entlastung von ihren beruflichen Verpflichtungen in dem Umfang, in dem sie Zeit für die Arbeit im und für den Betriebsrat brauchen !

Über den Umfang ihrer Arbeit im und für den Betriebsrat entscheiden nur sie! Sie brauchen keine Genehmigung oder Zustimmung des Arbeitgebers oder ihres unmittelbaren Vorgesetzten !

Häufig tauchen Probleme auf, wenn sie zur Erledigung von Betriebsratsarbeit ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Was darf ich, was soll ich, was muss ich? Das Bundesarbeitsgericht hat dazu drei Bedingungen formuliert:

Es muß sich um eine Angelegenheit handeln, für die der Betriebsrat - und damit sie als Betriebsratmitglied - eine gesetzliche Zuständigkeit haben, z.B. Betriebsratssitzung,Sprechstunde, Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Personalgespräche, Büroarbeit für den Betriebsrat usw., nicht aber Kaffee trinken mit Kollegen.

Das Verlassen des Arbeitsplatzes muss zur ordnungsgemäßen Erledigung der Betriebsratsarbeit erforderlich sein.

Sie müssen sich beim Verlassen ihres Arbeitsplatzes so ab- und wieder zurückmelden wie dies in ihrem Betrieb üblich ist, wenn Arbeitnehmer/innen ihren Arbeitsplatz verlassen. Wenn es dabei Unklarheiten gibt: Fragen sie ihren Arbeitgeber, wie er es denn gerne hätte!

Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen für die Betriebsratsarbeit. Ihr Umfang hängt davon ab, welche Aufgaben sie im Betriebsrat übernommen haben und welche eigenen Initiativen sie entwickeln.

Quelle > http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ABetriebsrat

W
wölfchen

15.02.2009 um 20:34 Uhr

. . . ich war auch eine zeitlang, bis der Betrieb größer wurde, nichtfreigestellter BRV. Aus Gründen der besseren Planbarkeit für den Betrieb (und das wäre Dein Argument) haben wir uns damals geeinigt, dass ich grundsätzlich Mittwoch einen BR-Tag für die laufenden Geschäfte hatte und zusätzlich nur im Bedarfsfall freigestellt wurde. War recht praktikabel . . . .

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