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Der Sozialplan - Wie schlimm wird es wohl?

G
Geknickter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinschaft,

ich habe mal eine kleine Frage an euch. Momentan sieht es bei uns so aus, dass es in den nächsten Monaten wohl einen Sozialplan geben wird in unserem Betrieb. Jetzt wollte ich mal fragen, ob es wirklich so ist, dass ich als jüngster, unverheirateter und kinderloser Mitarbeiter automatisch auch der bin, der als erstes den Hut nehmen muss. Ich bin 24 Jahre alt, hab einen unbefristeten Arbeitsvertag. Ich bin mittlerweile 6 Jahre(inkl. meiner Ausbildung) in diesem Unternehmen tätig. Der Altersschnitt bei uns im Unternehmen ist grob geschätzt irgendwo bei 47-50 Jahre.

Jetzt wollte ich einfach mal ganz unverbindlich Nachfragen, wie Ihr meine Situation einschätzen würdet. Ich weiß nicht in wie fern es wichtig ist, aber wir haben noch einen sehr hohen Anteil an Beamten in unserer Firma.

Ich wäre über Eure Meinungen und Einschätzungen sehr dankbar.

Mir ist klar das hier keine Aussage zu 100% dem entspricht, was eintreffen wird, aber eine grobe Richtung kann es ja evtl. aufführen!

Wie sagt man immer: Ersten kommt es anders. Zweitens als man denkt!!

In diesem Sinne wünsche ich euch einen schönen Sonntag.

MfG

Geknickter

6.36508

Community-Antworten (8)

P
pirat

15.02.2009 um 12:51 Uhr

@Geknickter, nicht unbedingt... will auch nicht mutmassen, aber lenke Deinen Blick mal auf den Punkt *Sonderregelung für unverzichtbare Mitarbeiter * http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php?layout=druck

G
Geknickter

15.02.2009 um 13:13 Uhr

Ja, die Frage ist nur ab wann ist man unverzichtbar ? Die Überalterung in unserer Firma ist schon deutlich zu spüren, nur ob das grund genug ist jemanden vom Sozialplan auszuschließen .....

Ich hab keine Ahnung. Ich bin im Moment total fertig mit den nerven, solche Situationen sind extrem belastent, dass kann ich euch sagen...

R
ridgeback

15.02.2009 um 13:24 Uhr

@Geknickter, @pirat,

"....einen sehr hohen Anteil an Beamten in unserer Firma." Zu beachten wäre auch, da der Beamte kein vergleichbarer Arbeitnehmer ist, (er steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft) ist somit von den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst zu unterscheiden. Hier müsste man das Beschäftigtenschutzgesetz beachten.

G
Geknickter

15.02.2009 um 17:25 Uhr

Wie meinst du das ridgeback?? Komm da ned ganz mit was du meinst ...

R
ridgeback

15.02.2009 um 18:10 Uhr

@Geknickter, ich denke, dass Beamte auf Lebenszeit, kaum in die Sozialauswahl fallen. Etwas anderes ist, Beamte auf Zeit, -auf Widerruf, -auf Probe.

K
Kölner

15.02.2009 um 19:44 Uhr

@Geknickter Hinzu kommt noch, dass Du im Sinne des § 622 Abs. 2 BGB auch nur 1 Jahr im Betrieb beschäftigt sein könntest...

G
Geknickter

15.02.2009 um 20:08 Uhr

Wenn ich das alles so lese, werd ich mich eohl langsam damit beschäftigen mir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Klingt alles ned wirklich rosig ......;-(

Naja ich dank euch auf jeden fall für die vielen Antworten.....

Zumindest habt ihr mir die Augen geöffnet.

L
Laffo

15.02.2009 um 23:02 Uhr

@Kölner

beziehst du dich da auf die 25 Lebensjahre ? Guck mal hier: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.07.2007, 7 Sa 561/07

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