Erstellt am 14.02.2009 um 09:00 Uhr von Mona-Lisa
@Toasti,
negativ!
§ 34 BetrVG DKK, III. Aushändigung der Sitzungsniederschrift; Einwendungen, RN. 16
Erstellt am 14.02.2009 um 09:41 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
...aber im letzten Satz Deiner zitierten RN steht doch, dass die Aushändigung zulässig ist!
;-)
@Toasti
positiv!
Nach DKK 11. Auflage, RN 16 zum § 34 BetrVG ist das durchaus zulässig.
Erstellt am 14.02.2009 um 09:51 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"keinen Anspruch" heisst ja noch lange nicht, dass es rechtliche Folgen hätte, wenn dem SB Vertreter eine Ausfertigung überlassen wird.
Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass ausser BR-Mitgliedern kein Anspruch besteht. Jedoch sollte der Zugang zu den Unterlagen für JAV/SBV sichergestellt sein.
Erstellt am 14.02.2009 um 11:06 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Wenn wir über den Anspruch auf Aushändigung einer Sitzungsniederschrift sprechen, dann haben die einzelnen BRM selbiges grundsätzlich auch nicht!
Erstellt am 14.02.2009 um 11:45 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
ich setze voraus, dass die Protokolle dann beim BR-Mitgliedern (samt SchwbVertr!) unter Verschluss sind!
Immer wieder gern diskutierte Situation.... :-)