Schwerbehindertenvertretung - Aushändigung des BR-Protokoll´s?
Hallo und einen schönen Samstag an allle.
Folgende Frage habe ich
Hat die Schwerbehindertenvertretung die an einer BR-Sitzung teilnimmt das Recht auf eine Kopie des Protokolls und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage basiert das.
Danke im voraus. Gruß Toasti
Community-Antworten (5)
14.02.2009 um 10:00 Uhr
@Toasti, negativ! § 34 BetrVG DKK, III. Aushändigung der Sitzungsniederschrift; Einwendungen, RN. 16
14.02.2009 um 10:41 Uhr
@Mona-Lisa ...aber im letzten Satz Deiner zitierten RN steht doch, dass die Aushändigung zulässig ist! ;-) @Toasti positiv! Nach DKK 11. Auflage, RN 16 zum § 34 BetrVG ist das durchaus zulässig.
14.02.2009 um 10:51 Uhr
@Kölner, "keinen Anspruch" heisst ja noch lange nicht, dass es rechtliche Folgen hätte, wenn dem SB Vertreter eine Ausfertigung überlassen wird. Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass ausser BR-Mitgliedern kein Anspruch besteht. Jedoch sollte der Zugang zu den Unterlagen für JAV/SBV sichergestellt sein.
14.02.2009 um 12:06 Uhr
@Mona-Lisa Wenn wir über den Anspruch auf Aushändigung einer Sitzungsniederschrift sprechen, dann haben die einzelnen BRM selbiges grundsätzlich auch nicht!
14.02.2009 um 12:45 Uhr
@Kölner, ich setze voraus, dass die Protokolle dann beim BR-Mitgliedern (samt SchwbVertr!) unter Verschluss sind!
Immer wieder gern diskutierte Situation.... :-)
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