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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Doppelte Versetzung

P
pbreitner
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

habe eine etwas knifflige Frage.

Wir der Betriebsrat haben vor 10 Tagen eine Versetzung des AG erhalten. In dieser sollte eine Personalerin, (die uns ein Dorn im Auge ist) dauerhaft in eine andere Organisationseinheit am Produktionsstandort versetzt werden. Dieser Versetzung haben wir mit Vergnügen und überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Nun hat der AG erkannt, dass er einen Fehler gemacht hat. Er wollte die Personaleren nicht dauerhaft sondern vorübergehend bis 30.06. versetzen. Der AG tut nun so, als ob es nie einen Versetzungsantrag gegeben hat, und reicht die gleiche Versetzung nochmal als vorübergehend ein.

Wir sind uns sehr unsicher was nun der richtige Weg ist. Wenn wir den AG darauf hinweisen, dass die Versetzung doppelt und schon beschieden ist. Könnte er uns mit dem § 99 kommen, und argumentieren wir hätten die Wochenfrist versäumt und wir hätten keinen Grund nach § 99 angegeben, und die Versetzung wäre folglich genehmigt?

Oder sollen wir einfach nach § 99 ablehnen und einen Grund aus § 99 angeben?

Wir wollen nicht, dass diese Personalerin zurückkommt.

Lieben Dank für euere Hilfe vorab.

BG Paule

38407

Community-Antworten (7)

C
celestro

18.03.2020 um 00:23 Uhr

Der AG wird argumentieren, dass er die Versetzung nach dem ersten Antrag nicht durchgeführt hat. Dann schiebt er einen neuen Antrag nach und wenn Ihr dem nicht zustimmt, ist Sie nicht einmal befristet weg. Ob Ihr das wollt?

W
wdliss

18.03.2020 um 08:40 Uhr

Wenn ihr einem Versetzungsantrag zugestimmt habt ist damit nicht die Versetzung vollzogen. Wenn der AG sich im nachhinein dagegen - oder wie bei euch nur noch vorübergehend - entscheidet ist das sein gutes Recht.

K
kratzbürste

18.03.2020 um 08:50 Uhr

Jede Anhörung muss auch beantwortet werden. Ggf. Durch schweigende Zustimmung. Bedenkt, dass die Mitarbeiterin auch eine ANin ist, deren Interessen ihr vertreten müsst. Ihr solltet mehr Größe und Abstand zeigen, und den Fall korrekt bearbeiten. Euer persönlicher Kleinkrieg sollte keine Rolle spielen.

E
enigmathika

18.03.2020 um 10:43 Uhr

Denkt daran: Ihr vertretet auch die Leute, die Ihr nicht mögt. Dass jemand die Personalerin nicht im Haus haben will, ist nicht durch §99 BetrVG abgedeckt.

Gruß Enigmathika

PS Ganz ehrlich: Solche Fragen verursachen mir Magendrücken.

P
pbreitner

18.03.2020 um 12:19 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Danke für euer Feedback. Wir werden in der BR-Sitzung beraten und entscheiden. Im negativen Fall nach 99 ablehnen.

Welcher der Gründe würde am besten passen?

C
celestro

18.03.2020 um 12:27 Uhr

Ich sehe keinen Grund, mit dem Ihr ablehnen könntet.

P
Pjöööng

18.03.2020 um 12:43 Uhr

"Welcher der Gründe würde am besten passen?"

Wer einen Grund suchen muss, der hat keinen.

Der unbefristeten Versetzung habt Ihr zugestimmt und bei der befristeten sucht Ihr jetzt nach einem Ablehnungsgrund? Viel Spaß!

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