Hallo ihr Lieben,

habe eine etwas knifflige Frage.

Wir der Betriebsrat haben vor 10 Tagen eine Versetzung des AG erhalten. In dieser sollte eine Personalerin, (die uns ein Dorn im Auge ist) dauerhaft in eine andere Organisationseinheit am Produktionsstandort versetzt werden. Dieser Versetzung haben wir mit Vergnügen und überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Nun hat der AG erkannt, dass er einen Fehler gemacht hat. Er wollte die Personaleren nicht dauerhaft sondern vorübergehend bis 30.06. versetzen.
Der AG tut nun so, als ob es nie einen Versetzungsantrag gegeben hat, und reicht die gleiche Versetzung nochmal als vorübergehend ein.

Wir sind uns sehr unsicher was nun der richtige Weg ist.
Wenn wir den AG darauf hinweisen, dass die Versetzung doppelt und schon beschieden ist. Könnte er uns mit dem § 99 kommen, und argumentieren wir hätten die Wochenfrist versäumt und wir hätten keinen Grund nach § 99 angegeben, und die Versetzung wäre folglich genehmigt?

Oder sollen wir einfach nach § 99 ablehnen und einen Grund aus § 99 angeben?

Wir wollen nicht, dass diese Personalerin zurückkommt.

Lieben Dank für euere Hilfe vorab.

BG
Paule