Erstellt am 13.02.2009 um 15:11 Uhr von Rapper22
@Spielmann,
Grundsätzlich hat der BR (und somit auch die JAV) kein Recht, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
Es gibt Unternehmen, wie z.B. VW in Wolfsburg, die bei Vorstellungsgesprächen den BR teilnehmen lassen. Das ist aber meist durch eine Regelabrede zwischen BR und AG vereinbart.
Ein Rechtsanspruch besteht dafür nicht.
MfG
Rapper22
Erstellt am 13.02.2009 um 15:23 Uhr von Galaxy
@spielemann
1.) Nein siehe Rapper22
2.) Ja
3.) Nein, anstelle des BR auch nicht, siehe 1.)
Als BR müssen euch ALLE relevanten Unterlagen zur Einstellung eines neuen MA vorgelegt werden, mehr muss der AG nicht tun. Ihr könnt aber durch "geschicktes" Nachfragen die Einstellung verzögern, ihr behauptet, dass euch die Unterlagen nicht ausreichen, fragt 1.) nach bei der Qualifikation, stimmt nicht zu, gebt die Anfrage zurück, bekommt sie vom AG bei der nächsten Sitzung erneut auf den Tisch, diesmal fragt ihr ob eine Schwerbehinderung vorliegt, gebt die Anfrage zurück usw. usw. und so geht das Spielchen seinen Gang.
Wenn der AG dann völlig genervt ist, weil sich die Einstellung rauszögert, dann "bietet ihm doch an, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen", so könnten sich in Zukunft "Missverständnisse" vermeiden lassen ;-)))
Viel Spass
Galaxy
Erstellt am 13.02.2009 um 15:29 Uhr von paula
ich frage mich ja manchmal zu was sich manche BRs berufen fühlen...
Erstellt am 13.02.2009 um 15:46 Uhr von Rapper22
@paula,
da geb ich dir recht. Spielchen treiben kann bei dem einen oder anderen auch als BR Abeit gesehen werden.
Erstellt am 13.02.2009 um 16:06 Uhr von Galaxy
@Paula, Rapper22
wenn man durch Spielchen treiben die gleiche Regelabrede wie bei VW in WOB erreicht, dann hatte es doch Sinn und Zweck und als BR bei den Vorstellungssgesprächen anwesend sein kann für manchen internen Bewerber recht zweckmäßig sein.
Erstellt am 13.02.2009 um 16:22 Uhr von nicoline
@Galaxy
da geb ich Dir Recht und das gibt es nicht nur bei VW in WOB, sondern durchaus auch in anderen Betrieben, z.B. bei uns ;-)
Erstellt am 13.02.2009 um 16:31 Uhr von Galaxy
@nicoline
jepp, bei uns auch, bei Azubis inclusive JAV ;-))
Erstellt am 13.02.2009 um 17:09 Uhr von paula
dann viel Spaß beim Kaffeetrinken!
Erstellt am 13.02.2009 um 17:26 Uhr von Galaxy
@paula
vernehme ich da leichten Sarkasmus? Was spricht denn von deiner Seite aus gegen diese Praxis?
So bekomme ich mit, wer sich auf die freie Stelle beworben hat, wieso wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und kann dann in der BR-Sitzung auf Nachfragen der Kollegen viel besser reagieren oder Sachverhalte erläutern, von den ich sonst evtl. überhaupt keine Kenntnisse habe.
Wie regelst du das bei Dir im Betrieb? Abnicken, was kommt?
Erstellt am 13.02.2009 um 17:45 Uhr von paula
da ist bei mir sehr großer Sarkasmus dabei!
Ich habe hier nur sehr wenig Verständnis für die Betriebsräte! Leute bleibt bei Eurem Job! Ihr habt in Vorstellungsgesprächen nichts verloren!
Und wie das bei uns läuft? Sehr einfach: der AG hat eine Informationspflicht nach dem BetrVG, der kommt er nach und dann entscheidet der BR. So hat es der Gesetzgeber vorgesehen.
So passiert doch nur eines: ein einzelnes BRM übernimmt Informatzionspflichten des AG gegenüber dem gesamten BR
Erstellt am 13.02.2009 um 17:54 Uhr von Galaxy
@paula
falsch!! Das würde dann so sein, wenn ich dann nur noch den Namen des Bewerbers in der BR-Sitzung präsentiere und der Rest nickt ab.
Es werden aber ALLE Unterlagen vom AG dem BR vorgelegt und der BR entscheidet. Ich bin nicht der BR, das habe ich auch nicht behauptet und ich entscheide auch nicht, sondern das Gremium der BRM inclusive mir. Da ist ein feiner Unterschied.
Also, wo kommt der AG jetzt nicht seiner Informationspflicht nach? Oder verstehe ich dich falsch??
Erstellt am 13.02.2009 um 20:43 Uhr von paula
wenn das durch den AG so mustergültig läuft ist dein Besuch beim Vorstellungsgespräch überflüssig ... also doch Kaffeestrinken! Dein Kollegen die hier für ich mitarbeiten können sich über so viel Einsatz nur freuen....
Erstellt am 13.02.2009 um 21:20 Uhr von pirat
@spielemann,
führt der AG persönliche Vorstellungsgespräche durch, hat der BR und somit auch der JAV, KEIN Recht zur Beteiligung.
Das kann jedoch von Fall zu Fall oder generell durch BV vereinbart werden (LAG Berlin 11.2.85).
Der AG ist aber verpflichtet, den BR über diejenigen Informationen und Erkenntnisse, die sich aus Vorstellungsgesprächen ergeben, zu unterrichten. (LAG Hamm, 26.9.03)
Fakt ist: kein Anrecht!
Notwendigkeit: aus meiner Sicht.....zweifelhaft!
@Paula,
was spricht gegen einen elitären Club von Kaffeetrinkern? .-)
Erstellt am 14.02.2009 um 09:57 Uhr von Kölner
@paula
Ich wäre ja auch dafür, dass die BRM, die an Vorstellungsgesprächen teilnehmen auch umgehend entsprechende Visitenkarten erhalten:
Nicoline Kriegsrat
Beisitzer/Kaffeetrinker bei Bewerbungsgesprächen
Don-Johnson Str. 1
11111 Waschbärhausen
@Galaxy
...ich halte da auch nicht viel von.