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Fortbildungsbudget für Betriebsrat aufdrängen - Habt ihr Gegenargumente?

B
birwein
Nov 2016 bearbeitet

Unser AG versucht uns ein Fortbildungsbudget aufzudrängen. Habt ihr Gegenargumente für mich?

5.72004

Community-Antworten (4)

P
paula

13.02.2009 um 14:37 Uhr

das ist ja eigentlich einfach... das Gesetz geht von Erforderlichkeit aus und nicht von Budgets.

Man kann der sache aus gutem Grund sehr kritisch gegenüberstehen. Ich kenne aber auch Betriebe da ist das Budget wirklich gut ausgestattet und es gilt auch nur für das "normale" Geschäft, so dass bei neuen Sachverhalten trotzdem Möglichkeiten für den BR bestehen insoweit weitere Schulungen durchzusetzen

Q
quiltrr

13.02.2009 um 15:36 Uhr

Versuch es doch einmal anders zu betrachten: Ein Gesamt-BR-Budget - nicht nur für Fortbildungen! - hat den charmanten Vorteil, dass die Vorabmeldungen / Genehmigungen etc. wegfallen und der Arbeitgeber nur am Ende des Geschäftsjahres eine Prüfung durchführen muss. Er vertraut dem Betriebsrat damit die gesamte Budgetplanung an. Streiten könnt ihr euch im Vorfeld nur noch über die Höhe. Eine evtl. Überschreitung des Jahresbudgets könnt ihr verargumentieren (das macht die Gegenseite auch jedes Jahr mit ihren Budgets wieder...).

Gerade bei Fortbildungen ist eine Jahresplanung und ein einmaliger Beschluss über diese für euch wesentlich effektiver als Einzelbeschlüsse und zugehöriger Schriftverkehr etc. Voraussetzung ist aber, dass der Plan eben ein Plan bleibt und zusätzliche Seminare etc. weiterhin gebucht werden können. Bei einem Budget, das nur durch euch gesteuert wird, ist das gewährleistet - auch wenn es Verschiebungen zwischen den einzelnen Kostenarten gibt. Machen wir auch so und es funktioniert hervorragend.

Ausnahme: Rechtsanwalts- und Beratungskosten. Die werden weiterhin für jeden Einzelfall mit spezifizierter Begründung an den AG weitergeleitet.

Lasst euch die Zahlen der Vorjahre zeigen, macht eine Aufstellung samt erwarteter Kostensteigerung und nehmt eure Planung selbst in die Hand.

L
luciano

13.02.2009 um 16:06 Uhr

In Zeiten von Kostenüberwachung & Controlling ist dies ganz normal. Auch in unserem Betrieb wird eine jährliche Budgetplanung gemacht ( incl. BR). die Frage ist bei Euch dann nur, wie der AG reagiert, wenn Ihr das Budget übersteigt.

R
ridgeback

13.02.2009 um 16:16 Uhr

...folgendes habe ich bei Arbeitgeberrechte gefunden:

Besonders clever ist es, wenn Sie mit dem Betriebsrat einen eigenen Weiterbildungs-Etat vereinbaren. Das heißt, Sie stellen dem Betriebsrat pro Kalenderjahr ein eigenes Budget zur Verfügung, mit dem er haus- halten muss. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie das entsprechende Vertrauensverhältnis mit Ihrem Be- triebsrat aufgebaut haben. Denn der Weiterbildungs- anspruch des Betriebsrats richtet sich nicht am vor- handenen Etat aus, sondern an der Erforderlichkeit der einzelnen Schulungsmaßnahme. Selbst wenn der Etat des Betriebsrats aufgebraucht ist, kann der Be- triebsrat trotzdem zu einer geplanten Schulung ge- hen, sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist.

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