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Änderung von Arbeitsverträgen durch Betriebsübergang

F
fisch
Feb 2019 bearbeitet

Wir sind zum 1.1.2006 durch Betriebsübergang in ein neues Unternehmen gekommen. Der alte BR hat ein Interessenausgleich für die Koll. ausgehandelt. Die Betriebsvereinbarungen wurden auch mit übernommen. Jetzt kommt der AG und will uns neue Arbeitsverträge aufdrängen. Der BR wurde vorher nur mündlich und relativ lapidar unterrichtet. Die neuen AV sind nicht zu unserem Vorteil. Ich bin der Meinung wir brauchen gar keine neuen AV.Könnt ihr mir weiterhelfen.

Danke und schönes WE

20.48102

Community-Antworten (2)

L
Lotte

25.08.2007 um 22:32 Uhr

fisch, Du hast recht, da braucht es keinen neuen AV. Das würde lediglich dem AG nützen.

K
Kölner

25.08.2007 um 22:44 Uhr

@fisch Verhindern werdet Ihr dennoch nicht, dass einige AN einen neuen AV unterschreiben - egal wie unsinnig oder sinnig das einem BR erscheint. Demnach könntet Ihr aufklären...

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