Änderung von Arbeitsverträgen durch Betriebsübergang
Wir sind zum 1.1.2006 durch Betriebsübergang in ein neues Unternehmen gekommen. Der alte BR hat ein Interessenausgleich für die Koll. ausgehandelt. Die Betriebsvereinbarungen wurden auch mit übernommen. Jetzt kommt der AG und will uns neue Arbeitsverträge aufdrängen. Der BR wurde vorher nur mündlich und relativ lapidar unterrichtet. Die neuen AV sind nicht zu unserem Vorteil. Ich bin der Meinung wir brauchen gar keine neuen AV.Könnt ihr mir weiterhelfen.
Danke und schönes WE
Community-Antworten (2)
25.08.2007 um 22:32 Uhr
fisch, Du hast recht, da braucht es keinen neuen AV. Das würde lediglich dem AG nützen.
25.08.2007 um 22:44 Uhr
@fisch Verhindern werdet Ihr dennoch nicht, dass einige AN einen neuen AV unterschreiben - egal wie unsinnig oder sinnig das einem BR erscheint. Demnach könntet Ihr aufklären...
Verwandte Themen
Firma soll verkauft werden - trotzdem kein Betriebsübergang?
ÄlterHallo Forum, vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Problem helfen: Unsere Firma (eine GmbH) soll verkauft werden. Die Verkaufsverhandlungen sind zwar noch nicht abgeschlossen. Es ste
Betriebsübergang und Kandidatur bei Betriebsratswahl
Können Mitarbeiter, die nach einem Betriebsübergang in einen Betrieb eingegliedert wurden, bei der regulären Betriebsratswahl Wahlbewerber sein, wenn der Betriebsübergang weniger als 6 Monate zurückli
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Verdeckter Betriebsübergang
ÄlterWir haben wegen Betriebsschließung einen (recht ordentlichen) Sozialplan abgeschlossen. Den KollegInnen wurde daraufhin ein Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindung angeboten und zusätzlich ein
Befristete Arbeitsverträge bei Betriebsübernahme - hat der BR bei befristeten Arbeitsverträgen, die auslaufen ein Mitspracherecht?
ÄlterHat der BR bei befristeten Arbeitsverträgen. die auslaufen ein mitsprache recht, wenn diese auslaufen? Und wie ist es mit befristeten Arbeitsverträgen in der Insolvenz und bei Betriebsübergang? Wir