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Wahl zum Wahlvorstand soll sabotiert werden - bitte helft!

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MrGerom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Ich arbeite in einem großen deutschen Unternehmen. Nächste Woche soll die Wahl zum Wahlvorstand stattfinden. Die Gegenseite Plant, diese Wahl zu stören. Sie haben Mitarbeiter zu Rechts-Crash-Kursen geschickt um mit irgendwelchen Paragraphen, die gegen einen Betriebsrat sprechen könnten, eine Welle zu machen. Kennt Ihr vielleicht ein paar dieser Paragraphen bzw ein paar Gegenargumente. Die von der Gewerkschaft werden zwar vor Ort sein, aber ich möchte den Störenfrieden schon vorab die Luft nehmen. Habt Ihr aus eurer Erfahrung, vielleicht noch ein paar Tips ? Dieses Unternehmen wird alles daran setzen, einen BR zu vermeiden.

Danke im Voraus Gerom

8.77209

Community-Antworten (9)

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Werner

02.02.2007 um 08:12 Uhr

Hallo MrGerom, Die Betriebsratswahl darf von niemandem behindert werden ( § 20 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ). Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts beschränkt werden ( § 20 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ).

Das Verbot der Wahlbehinderung gilt für jeden, also sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch für Externe, und umfasst alle mit der Betriebsratswahl zusammenhängenden Handlungen. Eine Wahlbehinderung liegt vor, wenn ein Wähler, Wahlkandidat oder der Wahlvorstand in der Ausübung seiner Rechte und Aufgaben beeinträchtigt oder beschränkt wird.

Beispiele für eine unzulässige Wahlbehinderung: Verweigerung von notwendigen Angaben zur Aufstellung der Wählerliste Nichtzurverfügungstellen von notwendigen Wahlunterlagen und Hilfsmitteln zur Betriebsratswahl
Nichtgewähren von notwendiger Arbeitsbefreiung zur Vorbereitung der Betriebsratswahl
Entfernung der ausgehängten Einladung zur Wahlversammlung Hinderung am Betreten des Wahllokals Störungen der Wahlversammlungen Manipulation der Wahlunterlagen Weiterhin darf niemand die Betriebsratswahl durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen ( § 20 Abs. 2 BetrVG ). Dieses Verbot unzulässiger Wahlbeeinflussung umfasst jede Begünstigung oder Benachteiligung, die die freie Willensentscheidung der Wähler und die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung des Wahlvorstandes zu seinem Zwecke beeinflussen kann.

Beispiele für eine unzulässige Wahlbeeinflussung: Androhung oder Ausspruch einer Kündigung Versprechen oder Austeilen von Geschenken und sonstigen Zuwendungen Androhung oder Ausspruch einer Versetzung auf einen schlechteren Arbeitsplatz Androhung der Zahlungsverweigerung von leistungsbezogenen Entgelten.

Keine unzulässige Wahlbeeinflussung ist hingegen die Wahlwerbung und Wahlpropaganda durch einzelne Arbeitnehmer, etwa das Werben für eine bestimmte Vorschlagsliste oder einen bestimmten Wahlbewerber.

Dem Arbeitgeber ist hingegen jegliche Wahlwerbung untersagt, da die Bildung und Zusammensetzung des Betriebsrats ausschließlich eine Angelegenheit der Arbeitnehmer ist.

Die Verbote der Wahlbehinderung und der unzulässigen Wahlbeeinflussung sind ernst zu nehmen. Denn wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat , welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird ( § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ). Im Übrigen sind alle gegen diese Verbote verstoßenden Maßnahmen nichtig ( § 134 BGB in Verbindung mit § 20 BetrVG ). aus LexisNexis PC Betriebsratspraxis.

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Mona-Lisa

02.02.2007 um 08:47 Uhr

@MrGerom, euer AG hat anscheinend zuviel Kohle.... Er würde gut daran tun, die Finger davon zu lassen!

"....Sie haben Mitarbeiter zu Rechts-Crash-Kursen geschickt...." Meinst du nicht, dass die euch nur verar... wollen? Lasst euch durch solche Bemerkungen nicht aus der Spur bringen. Sollte es wirklich solche "Kurse" geben (was ich persönlich nicht glaube), kann ihnen dort nur erklärt werden, dass so ein Ansinnen völlig sinnlos ist. Werner hat dir genau erklärt, warum.

Wichtig ist für euch nur, dass ihr euch peinlichst an die Wahlordnung haltet. Umsoweniger bietet ihr eine Angriffsfläche für evtl. nachfolgende Wahlanfechtungen. Viel Glück!

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MrGerom

02.02.2007 um 09:38 Uhr

Diesen Crash-Kurs gibt es wirklich. Wir kennen bereits unsere Pappenheimer und wenn die Pötzlich nen Tag Überstunden frei nehmen, dann ist uns alles klar. Wir werden ja von einer Gewerkschaft begleitet, die kennen ja den genauen Ablauf für sowas. Das dumme ist nur, dass wir unserem GL nichts nachweisen können. Ohne Beweise, keine Strafe. Wir notieren aber alles Peinlichst. Vielen vielen Dank, für diese wirklich sehr ausfürlichen Antworten.

Danke Gerom

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MrGerom

02.02.2007 um 22:07 Uhr

Momentan spaltet sich die ganze Belegschaft. Bei der Vorstandswahl, werden wahrscheinlich ständig Parolen vom Gegner kommen. Die Leute bei uns lassen sich so furchtbar schnell einschüchtern. Haben alle Angst um Ihren Job. Wir hofften, dass der Wahlvorstand mit eindeutiger Mehrheit eingesetzt wird. Könntet Ihr mir vielleicht sagen, wie es bei euch war und was Ihr getan habt? Das würde mir sehr viel helfen. Stellt euch vor, ich würde bei Lidl arbeiten. Wir brauchen einfach mehr Feedback. Der von der Gewerkschaft ist ja auch nur ein Mensch. Ich will unsere Gegnern mit Argumenten nur so zuschütten. Ich will Sie mit Gewerkschaftler Plattreden, um auch einfach den Zusammenhalt zu verdeutlichen. Jede Info hilft.

Danke!!!

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Fayence

03.02.2007 um 16:19 Uhr

MrGerom,

Wahlkampf ist halt manchesmal "schmutzig"; die beste Rolle werdet Ihr auch aus meiner Sicht dann abgeben, wenn Ihr Euch nicht auch noch mit irgendwelchen Gegenparolen an dieser Schmutzwäsche beteiligt.

Desto ruhiger und sachlicher Ihr bleibt, desto mehr wird die "Gegenpartei" am Rad drehen; sollen sie doch! Gewinnen könnt Ihr eine solche Auseinandersetzung jedenfalls nicht, eher lasst Ihr dabei jede Menge Federn.

Klärt Eure KollegInnen sachlich und neutral über deren Schutz & Rechte im Zusammenhang mit der Wahl auf. Auch würde ich eine sachlich neutrale Information darüber abgeben, warum es sinnvoll und vom Gesetzgeber vorgesehen ist, dass in betriebsratsfähigen Betrieben ein BR gewählt wird.

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Heini

04.02.2007 um 23:38 Uhr

Da könnt ihr nur abwarten was passiert. Wird die Versammlung erheblich gestört, Mitarbeiter bedroht oder eingeschüchtert, so dass die Wahl eines Wahlvorstandes nicht ordentlich stattfinden kann, solltet Ihr die Versammlung beenden und beim Arbeitsgericht beantragen einen Wahlvorstand einzusetzen.

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MrGerom

05.02.2007 um 18:20 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Unterstützung. Ihr habt uns sehr geholfen.

MfG Gerom

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BIM

06.02.2007 um 12:44 Uhr

Hi Gerom, folgende Geschichte dazu : in einem Altersheim sollte in der Belegschaft eine BR-Wahl stattfinden . Die Geschäftsleitung des Altenheims weigerte sich einen Raum zur Verfügung zu stellen und verweigerte den MA zu der Wahl zu gehen. Ein pfiffiger Wahlvorstand rief kurzerhand die Polizei!!! Diese sicherte die Wahl und hielt die Geschäftsleitung vor der Wahlkabine so lange fest, bis alle MA gewählt hatten. Am Besten war natürlich, dass der angerufene Polizist selber im BR war und sich mit Problemen dieser art durch solche Foren wie diese auskannte

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MrGerom

06.02.2007 um 15:22 Uhr

Eine sehr schöne Geschichte, aber ich glaube, nach dem die Gewerkschaft mit der Staatsanwaltschaft gedroht hat und der Chef sogar zugegeben hat, dass er mehrfach Mitarbeiter manipuliert hat ( so dumm muss man mal sein ), wird nun hoffentlich niemand dumm rum machen. Die nächste Hürde kommt dann erst wieder in ca 7 Wochen. Da wird es ja eigentlich erst richtig heiss, wenn der BR gewählt wird. Und zu Deinem letzten Satz BIM. Kann ich nur sagen. Ich liebe dieses Forum!

Danke

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