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Wahl der JAV - Sind Fernstudenten "zu ihrer Ausbildung Beschäftigte"?

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Rabennest
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir beschäftigen in unserer Firma Schulabgänger ohne Ausbildung, die einen Arbeitsvertrag verbunden mit der Verpflichtung zur Durchführung eines Fernstudiums (Kosten werden vom AG getragen) unterschrieben haben. Ohne Arbeitsvertrag kein Fernstudium und ungekehrt.

Gelten diese Fernstudenten iSd. § 60 BetrVG als "zur Ausbildung Beschäftigte"?

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Community-Antworten (3)

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Rapper22

13.02.2009 um 14:03 Uhr

@Rabennest,

was produziert denn Eure Firma, dass man, um da zu arbeiten, keine besondere Ausbildung brauch? Was für Schulabgänger sind es denn? Realschule oder Gymnasium oder, oder...? Würde mich schon interessieren, um eine Antwort geben zu können.

MfG

Rapper22

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Rabennest

13.02.2009 um 14:18 Uhr

@Rapper22

Wir entwickeln Software. Am Anfang Ihrer Beschäftigung / Ihres Studiums werden die Leute als Tester in der Qualitätssicherung eingesetzt. Dafür sind nicht viele Vorkenntnisse notwendig. Alle haben Abitur.

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Rapper22

13.02.2009 um 16:07 Uhr

@Rabennest,

das ist schon was genaues. Aber anhand deiner Antwort bin ich mir fast sicher, dass diese Mitarbeiter nicht unter § 60 BetrVG fallen. Hier sieht es mir eher danach aus, als wären es Volontäre, mit Abschluß der Mittleren Reife, die für eine gewisse Zeit vor einem Studium arbeiten, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Man kann sie also nicht mit normalen Azubis vergleichen, die ja in der Regel im Betrieb praktisch in einem bestimmten Beruf ausgebidet werden. Aber, wie gesagt, ich bin mir da nicht 100 % sicher.

Mfg

Rapper22

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