Betriebsarzt - Muss ich dort meine Krankheit preisgeben und was darf dieser Arzt mit mir machen?
Guten Abend Allerseits!
Auf Grund einer längeren Krankheit im letzte Jahr (4 Monate, Fußbruch und Grippe) hat mein Personalchef mich zu einem Betriebsarzt zitiert. Nun meine Frage: Muss ich dort meine Krankheit preisgeben und was darf dieser Arzt mit mir machen (z.B. Blut abnhemen etc.)? Kann das Gespräch mit dem Betriebsarzt eventuell negative Folgen für mich haben? Und das Wichtigste: Muss ich dort überhaupt hingehen, kann ich mich nicht weigern? Zumal dadurch die Glaubwürdigkeit meines Arztes/meiner AU in Frage gestellt wird.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (5)
12.02.2009 um 22:55 Uhr
@MeinMicha06
Nur, wenn die Aufforderung vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt, ist eine Untersuchung verpflichtend. Diesem gegenüber muss der AG sein Verlangen begründen(vgl.§ 275 Abs.1 a Satz 3 SGB V).
Grundsätzlich sind Untersuchungen durch einen Betriebsarzt freiwillig. Auch zur Auskunft über Diagnosen oder Behinderung kannst Du nicht gezwungen werden.
Solange Du keine Erklärung unterschreibst, die den Betriebsarzt von seiner Schweigepflich entbindet, darf er dem AG auch nur mitteilen, ob aus seiner Sicht gesundheitliche Bedenken bestehen, die gegen einen weiteren Einsatz an Deinem Arbeitsplatz, sprechen.
Solltest Du die Untersuchung verweigern, so musst Du durch einen Arzt Deines Vertrauens, Deine Arbeitsfähigkeit bescheinigen lassen. Diese Untersuchung musst Du dann jedoch alleine tragen.
13.02.2009 um 08:01 Uhr
Moin Michi06, na was ist so Geheimnissvolles an einem Fußbruch und eine Grippe die man sich holt?...ich denke, Negative Folgen hat es nur wenn man das alles Hinauszieht ? und es ist jedem Ersichtlich, dann kann es folgen haben. Umsonst wird keiner aufgefordert, den Betriebsarzt aufzusuchen...mein ich. Wenn man ein gutes Gewissen hat, dann ab zum Betriebsarzt, auch dieser hat Schweigepflicht als Arzt, außer du gehst hin und Erlöst ihn davon, aber das machst du nicht!...ist doch klar. Ein schwerer Fußbruch kann natürlich dazuführen, das man seine Arbeit nicht mehr verrichten kann, dann kommt der Betriebsrat ins Spiel und berät dich da was du machen kannst, in deiner Situation.
BetrVG § 91 Mitbestimmungsrecht
- Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen.
So und nu ab zum Betriebsarzt, denn was soll man da an Bedenken haben ?, dann kann man dort über weitere Schritte nachdenken die zu deiner Genesung beitragen.
13.02.2009 um 08:18 Uhr
Macht Ihr im Betrieb - Betriebliches Eingliederungsmanagement?
13.02.2009 um 10:38 Uhr
@klinik
Meinst Du das macht Sinn bei Grippe und Fußbruch? Beides ist ausgeheilt, abgeschlossen und wird vermutlich kein Problem mehr sein.
13.02.2009 um 14:04 Uhr
@karla,
BEM macht dann Sinn wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert.
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