Schutz der beschwerdeführenden Person - muss der BR den Namen preisgeben?
Darf ich trotz Druck vom Unternehmen, den Namen der Person preisgeben, die sich ans uns gewant hat?
Community-Antworten (1)
26.05.2006 um 12:49 Uhr
Ich tu mich schwer damit, Beschwerden von Arbeitnehmern gegenüber dem Arbeitgeber zu diskutieren, wenn der Beschwerdeführer kommt und sagt, ich habe ein Problem, laß meinen Namen aber raus, oder da hat einer ein Problem, ich kann Dir aber nicht sagen, wer.
Aber irgendwie ist mir Deine Frage etwas unklar. Wer setzt wen unter Druck ? Darf der AN Dir nichts sagen, weil er Druck bekommt ?
Oder sagt der AG, wenn Du Dich beschwerst, will ich auch wissen, von wem die Beschwerde kommt ?
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