Hi @ all,

da auch im eigenen Gremium gern die Augen zugedrückt werden was AG Entscheidungen angeht, muss ich mich hier bischen mehr informieren...
Ist folgender Sachverhalt eine Betriebsänderung nach §111 (4,5) BetrVG ?

Betrieb = > Tausend Beschäftigte .

Bisher haben wir eine Struktur ca 10 Mitarbeiter auf 1 Leiter des Teams. Jetzt will der AG auf 1 zu 15 hochgehen. Inhaltlich ändert sich für die Mitarbeiter nichts , für den Leiter schon (weg von administrativ arbeiten , mehr "peitscher" und coach spielen. )
Die Administrativ Aufgaben könnten die "überschüssigen" Leiter dann für alle anderen übernehmen.

Liegt hier eine BÄ vor? Was meint Ihr??

Thx
Cyber