Erstellt am 15.06.2007 um 10:04 Uhr von Werner
Natürlich ist auch der Geltungsbereich in einer BV festzulegen.
Kann sein das etwas nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten soll.
Ob das politisch aber für die Wähler die nicht in der GW sind so gut rüberkommt bleibt mal dahin gestellt!?
Erstellt am 15.06.2007 um 10:14 Uhr von docpille
@Werner
Da stimme ich Dir nicht zu,eine BV kann nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen werden(Fitting 22.Auflage,§77,Rn35).
Eine BV kann sehrwohl für einzelne ArbNGruppen gelten,Beispiel Azubis,Akkordarbeiter usw.
Erstellt am 15.06.2007 um 10:14 Uhr von rolfo2
Da sehe ich nicht so, die Gewerkschaft kann wohl und tut es ja auch in ihren Tarifverträgen die Vereinbarung nur für Mitglieder machen.
Der Betriebsrat ist aber für alle Mitarbeiter, auch für die, die nicht in der Gewerkschaft sind da.
Da solltet ihr lieber die Finger davon lassen.
Erstellt am 15.06.2007 um 10:47 Uhr von Werner
@ docpille,
wenn im TV (Geltungsbereich persönlich Mitglieder) steht das Azubis zu übernehmen sind,
kann doch eine BV das unterstützend beinnhalten.
Wie gesagt politisch nicht empfehlenswert, m.E. aber machbar.
Erstellt am 15.06.2007 um 10:51 Uhr von docpille
Ich zitiere mal Herrn Fitting,eine BV erstreckt sich grundsätzlich auf alle ArbN des Betriebs........
und dann weiter:Die Gewerkschaftszugehörigkeit spielt keine Rolle.
Noch genauer gehts doch nicht
Erstellt am 15.06.2007 um 11:07 Uhr von paula
1. Den Geltungsbereich für eine BV nur auf Gewerkschaftsmitglieder zu erstrecken halte ich für absolut unwirksam
2. Wenn etwas durch einen TV geregelt ist (wie hier Übernahme von Azubis), so kann eigentlich keine wirksame BV hierzu mehr geschlossen werden (siehe § 77 Abs. 3 BetrVG) . Ausnahme: der TV hat eine Öffnungsklausel oder die tarifliche Regelung ist nicht abschließend
Erstellt am 15.06.2007 um 11:56 Uhr von Werner
@docpille&Paula,
dann will ich Euch mal glauben.
Erstellt am 15.06.2007 um 12:20 Uhr von Kölner
@paula
Wie recht Du hast...
Frage:
Wenn ein AG (quasi als eine Art "freiwillige Geldzahlung"), z.B. den Gewerkschaftsbeitrag für seine AN zahlen will, wäre eine BV nur für gewerkschaftlich organisierte AN doch in Ordnung, oder?
Erstellt am 15.06.2007 um 14:22 Uhr von rolfo2
@Kölner
" Wenn ein AG (quasi als eine Art "freiwillige Geldzahlung"), z.B. den Gewerkschaftsbeitrag für seine AN zahlen will "
???? Gibts sowas auch ?
Erstellt am 15.06.2007 um 14:31 Uhr von Kölner
@rolfo2
Ganz ernsthaft: Vorvorgestern gesehen!
Erstellt am 15.06.2007 um 15:43 Uhr von Rollie
Das ein AG das macht, kann ich durchaus bestätigen. Er hatte sich zwar anfangs geziert, weil er es für ungerecht empfand, da Nichtmitglieder nichts bekommen, sich aber schlußendlich doch bereit erklärt. Eine Mitgliederliste zu Beginn und Ende eines Jahres, und wer 12 Monate Gewerkschaftsmitgliedschaft dadurch nachweist, erhält einen fixen, in der Vereinbahrung definierten Betrag.
Und ich halte es für durchaus legitim, dass die Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen für Gewerkschaftsmitlieder einen geldwerten Vorteil aushandelt, an dem Nichtmitglieder nicht partizipieren.
Erstellt am 15.06.2007 um 15:52 Uhr von Mona-Lisa
Rollie,
das ist dann die schönste Aufforderung an alle Nichtmitglieder, ebenfalls in die Gewerkschaft einzutreten!
...ich hab grad gedacht, ich les nicht richtig!
oder ist es ihm vielleicht eben die Kohle wert um zu wissen, wer Mitglied ist....
Erstellt am 15.06.2007 um 16:39 Uhr von Rollie
@Mona-Lisa,
zugegeben, einige nichtüberzeugbare AN sind dadurch in die Gewerkschaft eingetreten und der Grad organisierter Mitglieder ist erheblich gestiegen *gg , daher war die Forderung der Gewerkschaft sicher nicht ganz selbstlos.
Dem AG war es im Endeffekt egal, und ging es auch nicht darum, in Erfahrung zu bringen, wer Mitglied ist. Der AG sah es pragmatisch, es gab eine Summe X und Punkte Y, über die er bereit war zu verhandeln, die Aufteilung an sich war da für ihn eigentlich eher nebensächlich.
Durch Anwendung des TV's auf alle Mitarbeiter seitens AG wollte die Gewerkschaft und Tarifkommission wenigstens einen kleinen Vorteil für die Mitglieder rausschlagen.
Erstellt am 15.06.2007 um 18:35 Uhr von Lotte
Rollie,
schön, dass Du auch mal wieder da bist.
alle,
in Hessen gibt es einen AG, der zahlt nur GEW Mitglieder den TV Lohn, die anderen bekommen weniger.
Meine GEW überlegt gerade, künftige TV per Klausel nur noch für GEW Mitglieder abzuschließen. Das halte ich allerding nicht für durchführbar, da es m.E. gegen die Vertragsfreiheit verstoßen würde.