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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BVs nur für Gewerkschaftsmitglieder?

S
sladek
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

mal ne bestimmt ganz einfach zu beantwortende Frage: Darf ein Betriebsrat Betriebsvereinbarungen aushandeln, die nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten? Geht hier speziell um Übernahmegarantien für Azubis und der BR hat diesen Passus selbst mit aufgenommen.

Danke schonmal Jens

4.791014

Community-Antworten (14)

W
Werner

15.06.2007 um 12:04 Uhr

Natürlich ist auch der Geltungsbereich in einer BV festzulegen. Kann sein das etwas nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten soll. Ob das politisch aber für die Wähler die nicht in der GW sind so gut rüberkommt bleibt mal dahin gestellt!?

D
DocPille

15.06.2007 um 12:14 Uhr

@Werner

Da stimme ich Dir nicht zu,eine BV kann nicht nur für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen werden(Fitting 22.Auflage,§77,Rn35). Eine BV kann sehrwohl für einzelne ArbNGruppen gelten,Beispiel Azubis,Akkordarbeiter usw.

R
rolfo2

15.06.2007 um 12:14 Uhr

Da sehe ich nicht so, die Gewerkschaft kann wohl und tut es ja auch in ihren Tarifverträgen die Vereinbarung nur für Mitglieder machen. Der Betriebsrat ist aber für alle Mitarbeiter, auch für die, die nicht in der Gewerkschaft sind da. Da solltet ihr lieber die Finger davon lassen.

W
Werner

15.06.2007 um 12:47 Uhr

@ docpille, wenn im TV (Geltungsbereich persönlich Mitglieder) steht das Azubis zu übernehmen sind, kann doch eine BV das unterstützend beinnhalten. Wie gesagt politisch nicht empfehlenswert, m.E. aber machbar.

D
DocPille

15.06.2007 um 12:51 Uhr

Ich zitiere mal Herrn Fitting,eine BV erstreckt sich grundsätzlich auf alle ArbN des Betriebs........

und dann weiter:Die Gewerkschaftszugehörigkeit spielt keine Rolle.

Noch genauer gehts doch nicht

P
paula

15.06.2007 um 13:07 Uhr

  1. Den Geltungsbereich für eine BV nur auf Gewerkschaftsmitglieder zu erstrecken halte ich für absolut unwirksam
  2. Wenn etwas durch einen TV geregelt ist (wie hier Übernahme von Azubis), so kann eigentlich keine wirksame BV hierzu mehr geschlossen werden (siehe § 77 Abs. 3 BetrVG) . Ausnahme: der TV hat eine Öffnungsklausel oder die tarifliche Regelung ist nicht abschließend
W
Werner

15.06.2007 um 13:56 Uhr

@docpille&Paula, dann will ich Euch mal glauben.

K
Kölner

15.06.2007 um 14:20 Uhr

@paula Wie recht Du hast... Frage: Wenn ein AG (quasi als eine Art "freiwillige Geldzahlung"), z.B. den Gewerkschaftsbeitrag für seine AN zahlen will, wäre eine BV nur für gewerkschaftlich organisierte AN doch in Ordnung, oder?

R
rolfo2

15.06.2007 um 16:22 Uhr

@Kölner

" Wenn ein AG (quasi als eine Art "freiwillige Geldzahlung"), z.B. den Gewerkschaftsbeitrag für seine AN zahlen will "

???? Gibts sowas auch ?

K
Kölner

15.06.2007 um 16:31 Uhr

@rolfo2 Ganz ernsthaft: Vorvorgestern gesehen!

R
Rollie

15.06.2007 um 17:43 Uhr

Das ein AG das macht, kann ich durchaus bestätigen. Er hatte sich zwar anfangs geziert, weil er es für ungerecht empfand, da Nichtmitglieder nichts bekommen, sich aber schlußendlich doch bereit erklärt. Eine Mitgliederliste zu Beginn und Ende eines Jahres, und wer 12 Monate Gewerkschaftsmitgliedschaft dadurch nachweist, erhält einen fixen, in der Vereinbahrung definierten Betrag.

Und ich halte es für durchaus legitim, dass die Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen für Gewerkschaftsmitlieder einen geldwerten Vorteil aushandelt, an dem Nichtmitglieder nicht partizipieren.

M
Mona-Lisa

15.06.2007 um 17:52 Uhr

Rollie, das ist dann die schönste Aufforderung an alle Nichtmitglieder, ebenfalls in die Gewerkschaft einzutreten!

...ich hab grad gedacht, ich les nicht richtig!

oder ist es ihm vielleicht eben die Kohle wert um zu wissen, wer Mitglied ist....

R
Rollie

15.06.2007 um 18:39 Uhr

@Mona-Lisa,

zugegeben, einige nichtüberzeugbare AN sind dadurch in die Gewerkschaft eingetreten und der Grad organisierter Mitglieder ist erheblich gestiegen *gg , daher war die Forderung der Gewerkschaft sicher nicht ganz selbstlos.

Dem AG war es im Endeffekt egal, und ging es auch nicht darum, in Erfahrung zu bringen, wer Mitglied ist. Der AG sah es pragmatisch, es gab eine Summe X und Punkte Y, über die er bereit war zu verhandeln, die Aufteilung an sich war da für ihn eigentlich eher nebensächlich.

Durch Anwendung des TV's auf alle Mitarbeiter seitens AG wollte die Gewerkschaft und Tarifkommission wenigstens einen kleinen Vorteil für die Mitglieder rausschlagen.

L
Lotte

15.06.2007 um 20:35 Uhr

Rollie, schön, dass Du auch mal wieder da bist.

alle, in Hessen gibt es einen AG, der zahlt nur GEW Mitglieder den TV Lohn, die anderen bekommen weniger. Meine GEW überlegt gerade, künftige TV per Klausel nur noch für GEW Mitglieder abzuschließen. Das halte ich allerding nicht für durchführbar, da es m.E. gegen die Vertragsfreiheit verstoßen würde.

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