W.A.F. LogoSeminare

Wieviel Guthaben bei 20Std.Kräften müssen vom AG vergütet oder angerechnet werden - bei Besuch BR-Seminar?

C
Cäsar
Nov 2016 bearbeitet

Bin eine 20Std.Kraft. möchte ein Seminar für BR besuchen.2Tage 8Std.und 2Tage 4Std. Wieviel Std.müssen mir vom AG vergütet oder angerechnet werden

Schon mal Danke Cäsar

5.23801

Community-Antworten (1)

S
skysurfer5

11.02.2009 um 19:12 Uhr

Der Ausgleichsanspruch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt (§ 37,6 BetrVG). Damit wird eine Besserstellung vermieden. Zudem werden hierbei die Reisezeiten ebenfalls als Arbeitszeit berücksichtigt. Düwell zu 37,6 RN43 & RN45 (BetrVG).

Ihre Antwort