Wieviel Guthaben bei 20Std.Kräften müssen vom AG vergütet oder angerechnet werden - bei Besuch BR-Seminar?
Bin eine 20Std.Kraft. möchte ein Seminar für BR besuchen.2Tage 8Std.und 2Tage 4Std. Wieviel Std.müssen mir vom AG vergütet oder angerechnet werden
Schon mal Danke Cäsar
Community-Antworten (1)
11.02.2009 um 19:12 Uhr
Der Ausgleichsanspruch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder ist auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers begrenzt (§ 37,6 BetrVG). Damit wird eine Besserstellung vermieden. Zudem werden hierbei die Reisezeiten ebenfalls als Arbeitszeit berücksichtigt. Düwell zu 37,6 RN43 & RN45 (BetrVG).
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