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Mitbestimmungsrecht bei Neueinstellungen?

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Oldi
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Abteilung braucht dringend 3 neue Teilzeit Mitarbeiter auf 20std/woche nun die Frage sollen wir erst eine neue Mitarbeiterin auf 20std/woche einstellen um ein Kopf mehr zu haben oder sollten wir den AG die Neueinstellung verweigern weil 2 Mitarbeiterinnen von 25 auf 30 Stunden /woche hoch gestuft werden möchten. Danke für eure Antworten wir sind erst 3 wochen im Amt

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Community-Antworten (1)

V
viktor

06.04.2006 um 12:52 Uhr

Der Betriebsrat hat zunächst die Interessen der bereits im Betrieb beschäftigten zu vertreten und wenn diese Nachteile durch die Einstellung erleiden kann es einen Zustimmungsverweigerungsgrund zur Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG geben.

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