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Betriebsversammlung ohne AG

N
nietnagel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hab da mal ne Frage wegen der gleich anstehenden Betriebsversammlung. Der BR Vorsitzende rief mich gerade an und meinte, dass zwei Arbeitnehmer gefragt hätten, ob wir die nächste BV nicht ohne den AG machen könnten, da viele brisante Themen zu besprechen wären und die Mitarbeiter so freier reden könnten. Im BetrVg steht aber, dass der AG einzuladen ist. Hab jetzt leider keinen Kommentar vorliegen, kann mir jemand helfen? Falls eine BV ohne AG möglich ist, möchte ich die nächste gleich heute bekannt geben. Danke der Nietnagel

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Community-Antworten (13)

P
pit47

11.02.2009 um 11:00 Uhr

Hallo nietnagel, da der BR bei der Betriebsversammlung das Hausrecht hat, kann er den AG nach seinem AG-Bericht aus den Versammlungsraum verweisen und mit den AN die BVS weiterführen.

G
ganther

11.02.2009 um 11:00 Uhr

im Rahmen einer ordentlichen Betriebsversammlung geht das nicht. Der AG hat ein Teilnahmerecht.

Was geht ist eine außerordentliche Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit.

G
ganther

11.02.2009 um 11:02 Uhr

@pit

das stimmt nicht. Sicher hat der BR Hausrecht. Wenn der AG aber nicht gerade pöbelt oder ähnliches gibt es kein Recht den AG aus den Saal zu weisen.

K
Kölner

11.02.2009 um 11:02 Uhr

@pit47 Das üben wir noch einmal...

N
nietnagel

11.02.2009 um 11:09 Uhr

@ Ganther Verweisen möchte/kann ich ihn nicht, denn er wird sich sicher zusammenreißen und nicht pöbeln. Die außerordentliche BV ist dann aber auf Verlangen von 1/4 der AN einzuberufen. Mal sehen ob die das tun, vor allem wenn es keine Arbeitszeit ist. Nun Vorschlagen werde ich das mal.

Danke

P
pit47

11.02.2009 um 11:14 Uhr

@ alle, Asche auf mein Haupt. War ein Schnellschuss, alte Büchse streut schon.

C
CeDe

11.02.2009 um 11:21 Uhr

Und dann gäbe es da noch die freundliche Anfrage beim AG, ob er auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Kommt natürlich auf den AG an, aber bei uns hat das schon mehrmals geklappt.

W
w-j-l

11.02.2009 um 11:21 Uhr

Wo ist denn dass Problem?

Klären wir mal die Begriffe und die Beteiligung des AGs.

§ 42: Der AG ist NICHT Mitglied oder Bestandteil der Betriebsversammlung. § 43: Der AG hat Teilnahme- und Rederecht in den 4 (ordentlichen) Betriebsversammlungen, sowie in außerordentlichen BVS, soweit er sie selbst veranlaßt hat.

Was spricht also gegen folgendes Modell: 9:00 bis 11:00 Ordentliche Betriebsversammlung. 11:00 bis 12:30 Außerordentliche Betriebsversammlung (Aussprache der AN)

Der Vorsitzende beendet um 11 Uhr die BVS, bittet (erst mal freundlich ist ja kein Fehler) den AG den Raum zu verlassen, und eröffnet danach die außerordentliche Sitzung.

(u.a. Däubler, BetrVG, § 43, RN28)

N
nietnagel

11.02.2009 um 11:34 Uhr

@CeDe Gut probieren kann ich ja mal. Wenn nicht: @W-j-l Das hört sich super an. So wirds gemacht!

Danke und Gru

K
Kölner

11.02.2009 um 12:48 Uhr

@w-j-l Genau genommen ist dann die BVers ohne Anrechnung der AZ. Aber das auch nur so am Rande...

W
w-j-l

11.02.2009 um 13:29 Uhr

Kölner, da würde ich es immer drauf ankommen lassen, ob der AG das nicht (und wenn nur konkludent) duldet.

G
ganther

11.02.2009 um 14:53 Uhr

aus der Pflicht zur Vergütung kommt der AG aber sehr schnell raus....

N
nietnagel

12.02.2009 um 00:02 Uhr

@all nachdem ich den AG hinausgebeten habe könnte ich die noch anwesenden Mitarbeiter auf das Risiko hinweisen, dass der AG drauf kommt, diese Zeit nicht zu bezahlen. So eine BV ist eh freiwillig, von dem her können sich die AN es zu diesem Zeitpunkt überlegen, dieses Risiko einzugehen.

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