Erstellt am 11.02.2009 um 10:00 Uhr von pit47
Hallo nietnagel,
da der BR bei der Betriebsversammlung das Hausrecht hat, kann er den AG nach seinem AG-Bericht aus den Versammlungsraum verweisen und mit den AN die BVS weiterführen.
Erstellt am 11.02.2009 um 10:00 Uhr von ganther
im Rahmen einer ordentlichen Betriebsversammlung geht das nicht. Der AG hat ein Teilnahmerecht.
Was geht ist eine außerordentliche Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit.
Erstellt am 11.02.2009 um 10:02 Uhr von ganther
@pit
das stimmt nicht. Sicher hat der BR Hausrecht. Wenn der AG aber nicht gerade pöbelt oder ähnliches gibt es kein Recht den AG aus den Saal zu weisen.
Erstellt am 11.02.2009 um 10:02 Uhr von Kölner
@pit47
Das üben wir noch einmal...
Erstellt am 11.02.2009 um 10:09 Uhr von nietnagel
@ Ganther
Verweisen möchte/kann ich ihn nicht, denn er wird sich sicher zusammenreißen und nicht pöbeln.
Die außerordentliche BV ist dann aber auf Verlangen von 1/4 der AN einzuberufen. Mal sehen ob die das tun, vor allem wenn es keine Arbeitszeit ist. Nun Vorschlagen werde ich das mal.
Danke
Erstellt am 11.02.2009 um 10:14 Uhr von pit47
@ alle,
Asche auf mein Haupt.
War ein Schnellschuss, alte Büchse streut schon.
Erstellt am 11.02.2009 um 10:21 Uhr von CeDe
Und dann gäbe es da noch die freundliche Anfrage beim AG, ob er auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Kommt natürlich auf den AG an, aber bei uns hat das schon mehrmals geklappt.
Erstellt am 11.02.2009 um 10:21 Uhr von w-j-l
Wo ist denn dass Problem?
Klären wir mal die Begriffe und die Beteiligung des AGs.
§ 42: Der AG ist NICHT Mitglied oder Bestandteil der Betriebsversammlung.
§ 43: Der AG hat Teilnahme- und Rederecht in den 4 (ordentlichen) Betriebsversammlungen, sowie in außerordentlichen BVS, soweit er sie selbst veranlaßt hat.
Was spricht also gegen folgendes Modell:
9:00 bis 11:00 Ordentliche Betriebsversammlung.
11:00 bis 12:30 Außerordentliche Betriebsversammlung (Aussprache der AN)
Der Vorsitzende beendet um 11 Uhr die BVS, bittet (erst mal freundlich ist ja kein Fehler) den AG den Raum zu verlassen, und eröffnet danach die außerordentliche Sitzung.
(u.a. Däubler, BetrVG, § 43, RN28)
Erstellt am 11.02.2009 um 10:34 Uhr von nietnagel
@CeDe
Gut probieren kann ich ja mal. Wenn nicht:
@W-j-l
Das hört sich super an. So wirds gemacht!
Danke und Gru
Erstellt am 11.02.2009 um 11:48 Uhr von Kölner
@w-j-l
Genau genommen ist dann die BVers ohne Anrechnung der AZ. Aber das auch nur so am Rande...
Erstellt am 11.02.2009 um 12:29 Uhr von w-j-l
Kölner,
da würde ich es immer drauf ankommen lassen, ob der AG das nicht (und wenn nur konkludent) duldet.
Erstellt am 11.02.2009 um 13:53 Uhr von ganther
aus der Pflicht zur Vergütung kommt der AG aber sehr schnell raus....
Erstellt am 11.02.2009 um 23:02 Uhr von nietnagel
@all
nachdem ich den AG hinausgebeten habe könnte ich die noch anwesenden Mitarbeiter auf das Risiko hinweisen, dass der AG drauf kommt, diese Zeit nicht zu bezahlen. So eine BV ist eh freiwillig, von dem her können sich die AN es zu diesem Zeitpunkt überlegen, dieses Risiko einzugehen.