Sonntagsarbeit als Tierzuechter?
hallo ich habe mal ne frage, wenn jemand als tierzuechterin (arbeitgeber ist in keinem verband, es zaehlt also nur die gesetzlichen vorschriften) jeden sonntag arbeiten muss. da gibt es dann einen ausgleichstag ? wenn derjenige aber nur auf 30 stunden angestellt ist, wie muss dann der ausgleich aussehen ?
langt da wenn man jeden montag frei hat ? der freie montag ist dann aber unbezahlt. es werden rein nur die stunden gezahlt die auch gearbeitet werden egal welchen tag von montag bis freitag ?
wie laeuft es da ? ist dann der sonntag egal ?
danke
gruss stefan allgaeu
Community-Antworten (3)
10.02.2009 um 18:13 Uhr
HaveFun,
- Jeden Sonntag geht gar nicht, schau mal ins ArbZG §11 (1)
- Als Ersatzruhetag reicht der Montag
- Ist die Sonntagsarbeit durch das Gewerbeaufsichtsamt genehmigt?
10.02.2009 um 18:27 Uhr
danke
muss der ersatzruhetag bezahlt oder unbezahlt sein ?
gruss stefan allgaeu
10.02.2009 um 20:00 Uhr
HaveFun, das ArbZG regelt nur den Schutz der AN, nicht die Vergütung. Die Vergütung wird durch AV/TV bestimmt. Der vom ArbZG vorgesehen Ersatzruhetag muss also lediglich "frei" sein, aber nicht vergütet werden. Es sei denn, Dein AV/TV sieht eine Vergütung dafür vor.
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