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Neueinstellung ohne Anhörng des BR

C
chris777666
Feb 2020 bearbeitet

Hallo allerseits! Unser Arbeitgeber hat eine neue Mitarbewiterin eingestellt, ohne den Betriebbsrat zu informieren oder anzuhören. Eine Stellenausschreibung gab es nicht, es war wohl entweder ein Zufallstreffer oder eine Initiativbewerbung. Wir haben in den letzten Jahren mehrfach auf Einhaltung des §99 gepocht, aber auch immer mal (bei Aushilfen zur Inventur, etc.) ein Auge zugedrückt, wenn es nicht korrekt gelaufen ist. Aber irgendwie hat das Gremium jetzt den Kanal voll. Wir haben den AG erst einmal aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung die Unterlagen beizubringen. Haben wir uns damit die Möglichkeit verbaut die Einstellung gerichtlich (§101) zu verhindern? Ich verstehe die Kommentare so, daß wir trotzdem die Einstellung (ist erst zum 01.04.2020) noch ablehnen können. Grüße und danke, Christoph

44109

Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

24.02.2020 um 17:08 Uhr

Die Same ist noch nicht bei Euch beschäftigt? Dann hat der Arbeitgeber formal auch noch nichts falsch gemacht...

Ihr habt nach wie vor die volle Bandbreite der Widerspruchsmöglichkeiten nach § 99 BetrVG.

Hilfreicher könnte es irgendwann mal sein, den § 100 BetrVg zu ziehen. Dann hat der Arbeitgeber nämlich ein echtes Problem.

K
kratzbürste

24.02.2020 um 17:09 Uhr

Es geht euch ja nicht um Zustimmung oder nicht- es geht euch darum, ob ihr vom AG beachtet werdet oder nicht.

Und da ist es nicht zielführend, wenn ihr immer nur mit Wattebällchen werft und die Nachholung des Verfahrens fordert.

Macht dem AG klar, dass ihr in weiteren Fällen auf jeden Fall vom § 101 BetrVG gebrauch macht. Und tut es dann auch.

C
chris777666

25.02.2020 um 09:38 Uhr

Danke für Eure schnellen Antworten. Ich habe mich auch bei einem Anwalt informiert, bisher hat die Geschäftsleitung noch keinen schweren Fehler gemacht. Wir haben die Herren nun aufgefordert, alle Unterlagen bis zur nächsten Sitzung am kommenden Montag zur Verfügung zu stellen. Wenn da nichts kommt, lassen wir prüfen, was wir tun können. Einerseits brauchen wir neue Leute, andererseits ist es halt eine grobe Mißachtung unserer Rechte.

M
Moreno

25.02.2020 um 10:14 Uhr

Wieso Missachtung Eurer Rechte? Euer AG kann doch so viele Leuten wie er will zum 1.4 einstellen. Er muss Euch eine Woche vorher anhören sollte es einen Widerspruchsgrund geben dann hat er halt ein Problem.

C
celestro

25.02.2020 um 10:41 Uhr

"Er muss Euch eine Woche vorher anhören sollte es einen Widerspruchsgrund geben dann hat er halt ein Problem."

Bitte nicht die Wochenfrist bei der Anhörung unsinnigerweise in eine "es reicht eine Woche vorher Frist" umdeklarieren, Danke!

M
Moreno

25.02.2020 um 10:53 Uhr

Celestro....Eine Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG) liegt vor, wenn Personen in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG v. 13.12. 2005 – 1 ABR 51/04).. und dies wäre in diesem Fall der 1. April da hat der AG doch noch genügend Zeit!

C
celestro

25.02.2020 um 15:58 Uhr

erm ... habe ich etwas anderes gesagt? Nö!

M
Moreno

26.02.2020 um 09:15 Uhr

Hmmm was wolltest Du denn sagen?

C
celestro

26.02.2020 um 10:32 Uhr

Steht doch da:

"Bitte nicht die Wochenfrist bei der Anhörung unsinnigerweise in eine "es reicht eine Woche vorher Frist" umdeklarieren, Danke!"

;-)))))

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