GF will BR als Verlustverantwortlichen anprangern - zulässig?
Unsere Geschäftsführung plant bei der nächsten Aufsichtsratsitzung die laufenden Kosten des BR (Personalkosten, Kosten für Seminare usw.), als einen Punkt für den entstandenen Verlust des letzten Jahres, in die Diskussion zu bringen. Im Prinzip versucht sie beim AR "schlecht Wetter" gegen den BR zu machen. "Die Kosten sind zu hoch, die Seminare (5 im letzten Jahr bei 7 "neuen" BR-Mitgliedern) zu viel, Geld, Geld."
Darf die Geschäftsführung den BR als "Mit-Verlust-Bringer" anprangern?
Community-Antworten (2)
10.02.2009 um 16:56 Uhr
@Dr.Medicus Wenn der AR nur ein wenig von seinem Handwerk versteht, wird er den GF zügig in seine Schranken weisen und diesen Versuch als das hilfloseste Instrument eigene Fehler zu vertuschen, brandmarken. Die AN-Vertreter im AR sollten im Vorfeld ein wenig Stimmung dazu machen...
10.02.2009 um 17:06 Uhr
@Dr.Medicus Da kann man dann ja auch schön andere Kosten gegenrechnen. Eure AR Vertreten kommen doch im Vorfeld an alle Unterlagen. Zur Not kann der BR über den WA sie preparieren. Ein "Höllenspass":-)
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