W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratssitzung in der Kantine zulässig?

B
BRChef
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo, Kolleginnen und Kollegen, wir haben als BR, 5er Gremium in einer Firma mit etwa 54 MA, keinen eigenen Betriebsratsraum. Der BR-Schrank steht im Büro von Kollegen, die Sitzungen finden in der Kantine statt, da der Geschäftsführer uns den Konferenzraum verbietet. Zahllose Versuche, einen eigenen BR-Raum zu bekommen, sind seit jahren gescheitert. Weiß jemand, ob BR-Sitzungen in der Kantine zulässig sind? Ständig werden wir von Kollegen gestört, die die Kantine besuchen wollen. Der GEschäftsführer hält das für zulässig. hat jemand Urlteile zu dem Thema oder gibt es ein Gesetz darüber? Im BetrVG steht jedenfalls nichts darüber. Vielen Dank im Voraus.

39307

Community-Antworten (7)

R
RudiRadeberger

22.03.2023 um 21:00 Uhr

Doch, genau da steht es drin. §40 Abs.2

J
jutti1965

23.03.2023 um 07:28 Uhr

Mich wundert dass ihr das seit Jahren mitmacht! Vlt. solltet ihr mal Schulungen besuchen um euch weiter zu bilden.

I
IlkaB

23.03.2023 um 08:43 Uhr

Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. Euer GF muss euch einen Raum zur Verfügung stellen, in dem ihr ungestört tagen könnt.

Ebenso braucht ihr einen Raum, in dem ihr unbelauscht eurer BR-Tätigkeit nachgehen , z.B. vertrauliche Telefonate oder Gespräche mit Kollegen führen könnt.

Weist euren GF auf §40 hin. Wenn er weiter bockbeinig bleibt, solltet ihr ihm einen freundlichen Brief vom Anwalt zukommen lassen. Wenn auch das nicht hilft, wird ein Richter das Thema eurem GF gerne kostenpflichtig erklären... Behinderung der Betriebsratsarbeit hat keiner gern.

M
Muschelschubser

23.03.2023 um 11:12 Uhr

Als geschlossene Gesellschaft unter voller Nutzung des kulinarischen Angebots, warum nicht? ;-)

Ansonsten hat der AG - wie schon gesagt - zwingend §40 BetrVG zu beachten.

Man kann ja sonst mal offen fragen, wie wichtig dem AG z.B. die Vertraulichkeit von Entscheidungen nach §99 ist?

D
DummerHund

23.03.2023 um 11:40 Uhr

Zulässig wäre es in so einem Fall auch die BR Sitzungen in einer Gaststätte zu machen ind einem separaten Raum. Man holt sich von 3 Gaststätten ein Angebot und legt diese dem AG vor. Dieser kann dann entscheiden welche Kosten er nach § 40 BetrVG tragen will. Man muss sich aber nicht auf die Preiswerteste verweisen lassen. Und geht bitte davon ab... der AG hat gesagt......... Als BR ist euer Vertragspartner und nicht der der euch was vorgeben kann.

R
rtjum

23.03.2023 um 12:30 Uhr

"Zahllose Versuche, einen eigenen BR-Raum zu bekommen, sind seit jahren gescheitert."

Habt ihr nur Bitte, bitte gesagt? Könnte natürlich schon ein Akzeptanzproblem sein, wenn der Geschäftsführer seit Jahren damit durchkommt nimmt er euch evtl nicht ernst. Also Sitzung, Beschluss den AG ein letztes Mal mit kurzer Frist aufzufordern einen geeigneten Raum für die Sitzungen etc zur Verfügung zu stellen (ob man bei einem 5er-Gremium einen Raum nur für den BR bekommt kommt auf die Umstände vor Ort an) und dem AG in dem Schreiben schon mitteilen, dass man ansonsten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wird um die Rechte des BR durchzusetzen. Jetzt sofort schon mal nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht umschauen, falls noch nicht geschehen. die machen Erstgespräche oft auch mal für lau.

Das müsst ihr dann aber auch durchziehen sonst werdet ihr nie Ernst genommen.

B
BRChef

23.03.2023 um 18:57 Uhr

Danke, dass Ihr mir so viel Feedback gegeben habt. Das haben wir alles schon durch. Wir kennen unsere Rechte und Pflichten. Es ging mir hier ausschließlich um die "Kantine", ob es da Gerichtsurteile gibt. Außerdem sind wir vorsichtig, haben nämlich schon zweimal bei der Einigungsstelle eine Schlappe hinnehmen müssen. Danke also nochmal und wir werden jetzt §40 BetrVG bemühen. Wenn nicht: Wir haben einen guten Anwalt.

Ihre Antwort